Der Gesetzgeber hat den außergewöhnlichen Belastungen die zumutbaren Belastungen vorgeschaltet. Die zumutbaren und die daraus resultierenden außergewöhnlichen Belastungen sind in § 33 des Einkommenssteuergesetzes geregelt.
Dann übersteigen Arztrechnungen die zumutbaren Belastungen
- Die Grenzen der zumutbaren Belastungen sind durch zwei Faktoren bestimmt. Zum einen ist der Familienstand ausschlaggebend, zum anderen der Gesamtbetrag aller Einkünfte.
- Bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von € 15.340 jährlich können Alleinstehende ohne Kinder Arztrechnungen von der Steuer absetzen, wenn diese fünf Prozent der Einkünfte übersteigen. Bei Verheirateten ist die zumutbare Grenze bei vier Prozent überstiegen. Steuerpflichtige mit einem oder zwei Kindern übersteigen diese Grenze bei zwei Prozent der Einkünfte, bei drei und mehr Kindern ist die Zumutbarkeitsgrenze bereits mit einem Prozent erreicht.
- Nach diesem Schema beläuft sich die Grenze bei einem Einkommen von über € 15.340 bis € 51.130 auf sechs, fünf, drei und ein Prozent. Arztrechnungen und Ausgaben für die Gesundheit können darüber hinaus steuerlich geltend gemacht werden.
- Ab einem Einkommen von jährlich über € 51.130 gelten bis zu sieben, sechs, vier und zwei Prozent als zumutbar. Wenn alle medizinischen Kosten diese Grenze überschreiten, können Sie den übersteigenden Betrag von der Steuer absetzen.
Gezielt Kosten von der Steuer absetzen
- Wenn Sie Zahnersatz oder die Anschaffung einer neuen Brille planen, versuchen Sie, soviel wie möglich im Laufe eines Kalenderjahres durchzuführen. Berücksichtigen Sie die Grenzen der Zumutbarkeit, und versuchen Sie Ihre Ausgaben so zu steuern, dass Sie in einem Jahr die Kosten sammeln.
- Sie können darüber hinaus nicht nur Arztrechnungen, sondern auch die Praxisgebühr von der Steuer absetzen.
- Nicht von der Steuer absetzen können Sie die Medikamente, die Sie ohne ärztliche Verordnung in der Apotheke erworben haben.
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