Eine Zahlung avisieren - das ist darunter zu verstehen
- Wenn es darum geht, die Bedeutung der Begrifflichkeit avisieren zu erläutern, nimmt man freilich gerne den Duden zu Hilfe. Hier steht geschrieben, dass avisieren nichts anderes heißt, als etwas anzusagen, anzukündigen oder bekannt zu geben.
- Eine Zahlung avisieren zu wollen, nimmt in dem Zusammenhang also eine ganz besondere Bedeutung ein. Wann immer es nämlich nach einer Rechnungsstellung (in Anlehnung an eine zuvor erbrachte Leistung) heißt, "die Zahlung sei avisiert", wird sich der Empfänger der Zahlung sicherlich auf den baldigen Eingang vorbereiten.
"Die Rechnung ist bezahlt" - dieser Ankündigung sollten Taten folgen
- Eine Rechnung gilt im Bankwesen als beglichen, wenn das belastete Konto gedeckt und das Überweisungsformular bei der Bank eingegangen ist. Die Person, welche besagte Zahlung ausgeführt und deren Bankkonto mit der entsprechenden Rechnungssumme belastet wird, hat also die Zahlung avisiert.
- Zu berücksichtigen ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen bei einem überzogenen Konto, welches eine Gutschrift erhalten soll, ein sogenannter Zahlungsavis vorgelegt werden muss.
- Eine Zahlung zu avisieren spielt also insbesondere mit Blick auf die Liquiditätsplanung eine wesentliche Rolle. Denn nachdem Sie besagten Zahlungsavis bei Ihrem Kreditinstitut vorgelegt haben, kann gleichwohl eine Deckung (in der Höhe der anstehenden Gutschrift) gewährleistet werden.
- Gesetzt den Fall, dass Sie eine wichtige Überweisung zu tätigen haben, wenngleich Ihr Konto gegenwärtig noch nicht die erforderliche Deckung aufweist, kann die avisierte Zahlung Abhilfe schaffen.
Schließlich wird die Bank im Zuge dessen informiert, dass eine Zahlung erfolgen kann, da in Kürze erneut mit einem Geldeingang zu rechnen ist.
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