Alle Kategorien
Suche

Wie lange dauert ein Verrechnungsscheck? - Wissenswertes zum Scheck

Inhaltsverzeichnis

Scheckakzept ist Vertrauenssache.
Scheckakzept ist Vertrauenssache. © Hartmut910 / Pixelio
Möchten Sie einen Verrechnungsscheck als Zahlungsmittel akzeptieren, sollten Sie einschätzen können, wie lange es dauert, bis Sie über den Scheckbetrag verfügen können.

Ein Verrechnungsscheck (Art. 40 ScheckG) ist wie jeder Scheck bei Sicht zahlbar (Art. 28 ScheckG). So weit, so gut. Der Weg bis zur Gutschrift auf Ihrem Girokonto und die Frage, wie lange diese Gutschrift dauert, kann sehr lang sein.

Verrechnungsscheck ist nur durch Gutschrift einzulösen

  • Sie sollten zunächst den Verrechnungsscheck sofort bei einer Bank einreichen, wenn Sie ihn erhalten haben und die Fälligstellung mit dem Scheckaussteller vereinbart ist. Auch ein Scheck, dessen Ausstellungsdatum vordatiert ist, können Sie bereits vorher zur Zahlung vorlegen.
  • Sie beschleunigen die Einlösung, wenn Sie den Verrechnungsscheck bei der bezogenen Bank, also der auf dem Scheckformular bezeichneten Bank, vorlegen.
  • Sie dürfen den Verrechnungsscheck aber auch bei jeder anderen Bank einreichen. Allerdings nimmt die fremde Bank den Verrechnungsscheck nur zum Inkasso entgegen und muss ihn dann an die bezogene Bank weiterreichen. Dies kostet natürlich Zeit, da der Scheck im Original vorgelegt und damit postalisch übersandt werden muss.
  • Sie müssen wissen, dass Sie einen Verrechnungsscheck nicht in bar ausgezahlt bekommen, sondern ihn nur auf Ihrem Girokonto gutschreiben lassen können. Er kann also nur auf Ihrem Konto verrechnet werden.

Gutschrift nur bei Deckung

  • Wesentlich ist, dass Sie keinen Anspruch auf Zahlung gegen die bezogene Bank haben. Nur wenn das Konto, auf das der Scheck gezogen wurde, mit Guthaben oder einer Überziehunglinie abgedeckt ist, ist die bezogene Bank gegenüber dem Scheckaussteller zur Einlösung verpflichtet.
  • Immerhin: Ihre eigene Bank bucht den Scheckbetrag auf Ihrem Girokonto umgehend gut. Da der Scheckbetrag aber noch nicht eingezogen wurde, erfolgt die Gutschrift nur unter dem Vermerk "Eingang vorbehalten". Wird dann der Scheck von der Bank des Scheckausstellers nicht eingelöst, wird die Vorbehaltsgutschrift wieder rückgängig gemacht. Bis zur endgültigen Gutschrift können Sie über den Scheckbetrag also nicht verfügen.
  • Auf die Gutschrift des Scheckbetrages haben Sie und Ihre Bank, die den Scheck bei der bezogenen Bank einreicht,  keinen weiteren Einfluss. Maßgebend sind die zwischen dem Scheckaussteller und seiner Bank geltenden Bankbedingungen, die auch im einzelnen die Bedingungen für den Scheckverkehr regeln.

Bei Zweifel an der Echtheit dauert es länger

  • Bedenken Sie, dass die bezogene Bank zu einer ordnungsmäßigen und sorgfältigen Prüfung des vorgelegten Verrechnungsschecks verpflichtet ist und bei Zweifeln an der Echtheit des Schecks zwangsläufig eine verlängerte Bearbeitungszeit entsteht.
  • Sie sollten mindestens 5-10 Banktage kalkulieren, so dass die Frage, wie lange es dauert, nicht pauschal zu beantworten ist. Gehen Sie davon aus, dass ein Verrechnungsscheck schneller eingelöst wird, wenn die beteiligten Banken einem Bankenverbund angehören oder Filialen einer großen Bank sind.

Auslandskonto hat extrem lange Bearbeitungszeit

  • Auf keinen Fall sollten Sie einen Verrechnungsscheck auf ein eigenes ausländisches Konto zur Gutschrift einreichen, zumindest nicht, wenn Sie es eilig haben. In der Schweiz müssen Sie beispielsweise mit einer Bearbeitungszeit bis zu sechs Wochen kalkulieren.
  • Besonders lange dauert es auch, wenn Sie einen Scheck einer ausländischen Bank akzeptieren. Auch dann muss der Scheck von Ihrer Bank meist über eine Zentralstelle ins Ausland verschickt und dort von der bezogenen Bank bearbeitet werden. Und das dauert mit Sicherheit lange.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
Teilen: