Jede Bausparkasse darf ihren Kunden nach Ablauf der Mindestsparzeit von sieben Jahren und Erreichen der Bausparsumme den Vertrag kündigen. Sparer erhalten oftmals die Abschlussgebühr zurück und obendrein je nach Tarif einen kräftigen Bonus von mehreren Prozent rückwirkend. Nicht so lukrativ für den Bausparer gestaltet sich die vorzeitige Kündigung.
Wüstenrot-Bausparvertrag lässt sich bei Änderung der Lebensplanung kündigen
In Deutschland gehört das Bausparen zu einer der beliebtesten Sparformen. Ein Bausparvertrag wird von vielen Kunden mit dem Ziel abgeschlossen, zu einem späteren Zeitpunkt ein Haus zu bauen oder zu kaufen. Ein wesentlicher Finanzierungsbestandteil soll dabei ein zinsgünstiges Bauspardarlehen sein.
- Mindestens genauso viele Menschen widmen sich dem Bausparen, ohne ein konkretes Bauvorhaben im Kopf zu haben. Ihnen geht es meist nur um lukratives Sparen unter Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel.
- Nicht wenige Bausparer verabschieden sich jedoch vorzeitig als Bausparkunde. Ihnen wurde klar, dass es doch nicht das Gewünschte ist oder man hat ihnen falsche Versprechungen und Hoffnungen gemacht.
- Die Kündigung eines Bausparvertrages, beispielsweise von der Bausparkasse Wüstenrot, stellt prinzipiell kein größeres Problem dar. Einige Aspekte sollte der Bausparer dennoch beachten.
Kostenfreie Kündigung in der Anspar- oder Tilgungsphase möglich
Durch eine Kündigung des Bausparvertrages können je nach Kündigungszeitpunkt finanzielle Nachteile entstehen.
- Für das Kündigen sind im Allgemeinen zwei verschiedene Situationen zu unterscheiden. Zum einen unterscheidet man die Kündigung des Bausparvertrages während der Ansparphase, zum anderen das Kündigen in der Tilgungsphase des zugeteilten Bauspardarlehens.
- Den Wüstenrot-Bausparvertrag vorzeitig in der Ansparphase zu kündigen ist kostenfrei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten möglich.
- Wenn der Kunde aus irgendwelchen persönlichen Gründen auf die Wartezeit verzichten muss, kostet ihn das einen Auszahlungsabschlag von 2 Prozent seines Bausparguthabens.
- Mit der Zuteilung des Bausparvertrags kann der Bausparer über sein Guthaben komplett ohne irgendwelche Einschränkungen verfügen. Erfolgt eine Kündigung vor der Zuteilung, verliert man natürlich auch einen eventuellen Anspruch auf das Bauspardarlehen.
- Beim Kündigen während der Ansparphase hat man auch bei Wahrung der Kündigungsfrist finanzielle Nachteile. Die gezahlte Abschlussgebühr erhält man nicht zurück. Staatliche Fördermittel gehen vor Ablauf von sieben Jahren auch verloren.
Möchte man den Wüstenrot-Bausparvertrag in der Tilgungsphase des Darlehens kündigen, fallen weder Kosten an, noch sind finanzielle Nachteile zu befürchten. Der Bausparer muss lediglich seine entsprechende Sondertilgung leisten und das Darlehen ablösen.
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