LBS-Bausparvertrag vorzeitig auflösen
- Sie haben viele Jahre gespart und sind jetzt in einer Situation, dass Sie Ihren LBS-Bausparvertrag möglicherweise vor Ablauf der geplanten Vertragsdauer kündigen müssen.
- Es ist unerheblich, ob der Bausparvertrag bei der LBS oder einem Mitbewerber abgeschlossen wurde, eine vorzeitige Vertragsauflösung hat nicht so gravierende Nachteile wie bei einer Lebensversicherung.
- Zuerst einmal gilt es zu prüfen, ob der Vertrag vielleicht schon die Zuteilungsreife erreicht hat. Dazu genügt ein Anruf bei der LBS. In diesem Fall müssten Sie noch nicht einmal kündigen, sondern könnten im Rahmen der nächsten Zuteilung über Ihr Guthaben verfügen.
- Sollte der Vertrag noch nicht zuteilungsreif sein, ist zu prüfen, inwieweit eine Rückerstattung der Abschlußgebühr möglich ist. Normalerweise erhalten Sie diese zurück, wenn Sie kein Darlehen in Anspruch nehmen.
Kündigen ist nur eine Alternative
- Einen LBS-Bausparvertrag können Sie nur mit einer dreimonatigen Frist kündigen. Halten Sie diese Frist nicht ein, fallen Vorschußzinsen in Höhe von einem Prozent pro Monat auf das Guthaben an.
- Wurde der LBS-Bausparvertrag im Rahmen von vermögenswirksamen Leistungen bespart oder haben Sie Wohnungsbauprämie beantragt, müssen Sie die bereits erhaltene staatliche Förderung wieder zurückzahlen.
- Die von der LBS gezahlten Zinsen und eventuellen Zinsboni bleiben jedoch erhalten.
- Den Vertrag zu kündigen, ist aber nur eine Möglichkeit. Vor allem, wenn Sie das Guthaben zeitnah benötigen und keine Vorschußzinsen zahlen möchten.
- In diesem Fall bietet sich, analog zu Lebensversicherungen, ein Zweitmarkt an. Unter anderem Hypox hat sich darauf spezialisiert, angesparte Verträge aufzukaufen. Vor der Kündigung des Vertrages lohnt sich das Einholen eines Angebotes auf jeden Fall.
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