Was Sie benötigen
- Einen Eigentümer
Hat Ihnen jemand ein lebenslanges Wohnrecht in seiner Eigentumsimmobilie eingeräumt? Herzlichen Glückwunsch! Sie sollten genau den rechtlichen Umfang Ihres Wohnrechts überprüfen, so kommt es später nicht zu bösen Überraschungen.
Was ein Wohnrecht auf Lebenszeit bedeutet
- Haben Sie ein dingliches Wohnrecht an einer Wohnung oder einem abgrenzbaren Teil eines Hauses? So sind Sie berechtigt die Wohnung zu nutzen, weil das Recht des Eigentümers durch Ihr Wohnrecht eingeschränkt wird.
- Überprüfen Sie den Umfang Ihres Wohnrechts. Entweder ist es in der Form einer persönlichen Grunddienstbarkeit oder in Form des Nießbrauchs geregelt.
- Sind Sie durch das Wohnrecht begünstigt, könnten Sie Ihre Pflegepersonen mit einziehen lassen.
- Sie müssten weiterhin selbst für Ihre Nebenkosten und die Instandsetzungskosten aufkommen. Das Wohnrecht umfasst nicht Ihren Verbrauch.
- Überprüfen Sie gegebenenfalls, ob Ihr Wohnrecht einer Gegenleistung unterliegt oder nicht. Schauen Sie nach, ob Ihr Wohnrecht wirklich auf Lebenszeit vereinbart wurde. So können Sie späteren Überraschungen vorbeugen.
- Wenn Ihr Wohnrecht in der Form eines lebenslangen Nießbrauchs vereinbart ist, können Sie die Räumlichkeiten auch vermieten, statt selbst dort zu wohnen.
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