Ausbildungsbeihilfe steht Ihnen bei einer ersten Ausbildung zu. Damit können Sie einen großen Teil Ihres Lebensunterhalts bestreiten. Zusätzlich können Sie noch mit Kindergeld und Unterhalt von Ihren Eltern rechnen.
Zweite Ausbildung - Ausbildungsbeihilfe gibt es hier nicht
Wenn Sie eine zweite Ausbildung absolvieren wollen, prüfen Sie vor Ausbildungsbeginn, ob Sie in diesem Fall mit einer Verkürzung der Ausbildungszeit rechnen können.
- Das Berufsbildungsgesetz erlaubt, dass Sie Ihre Ausbildungszeit unter bestimmten Bedingungen reduzieren dürfen. Vom Bundesinstitut für Berufsbildung werden mögliche Verkürzungsgründe genannt. Haben Sie eine erste Berufsausbildung abgeschlossen, kann sich eine zweite Ausbildung um 12 Monate verkürzen.
- Sie müssen gemeinsam mit Ihrem Ausbilder einen entsprechenden Antrag stellen. Der neue Ausbildungsbetrieb muss sein O. K. dazu geben. Eine Verkürzung hat in jedem Fall den Vorteil eines geringeren Finanzierungsbedarfes zur Folge.
- Die Berufsausbildungsbeihilfe steht Ihnen für eine zweite berufliche Ausbildung nicht zur Verfügung. Die wird Ihnen nur einmal gezahlt.
- Als Alternative können Sie für diesen Fall, wo Ihnen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) dem Grunde nach nicht zugestanden wird, Wohngeld beantragen. Damit können Sie die Finanzierung einer auswärtigen Unterkunft am neuen Ausbildungsort vornehmen.
So nutzen Sie Kindergeld oder BAFöG zur Finanzierung
- Wenn Sie Ihr 25. Lebensjahr noch nicht beendet haben und sich in einer zweiten Ausbildung befinden, erhalten Sie Kindergeld. Sie müssen diesen Anspruch bei der Familienkasse nachweisen. Die Aufnahme einer sogenannten schädlichen Erwerbstätigkeit (Tätigkeit von mehr als 20 Stunden pro Woche, 400-Euro-Job) während eines Studiums oder einer Ausbildung führt zum Wegfall des Kindergeldanspruchs. Wenn Ihren Eltern keinerlei Kosten durch Sie entstehen, können Sie die Auszahlung des kompletten Kindergeldes verlangen.
- Unterhalt von Ihren Eltern können Sie notfalls erhalten, wenn es sich bei Ihrer Zweitausbildung um eine notwendige Weiterbildung handelt. Dazu wird beispielsweise ein Studium unmittelbar nach der beruflichen Ausbildung gezählt.
- Wenn Sie nach der ersten Ausbildung bereits gearbeitet haben und sich später für eine zweite Ausbildung entscheiden, besteht keine elterliche Unterhaltspflicht mehr.
- Wenn Sie nach der beruflichen Ausbildung ein Studium aufnehmen wollen, haben Sie Anspruch auf elternabhängiges oder elternunabhängiges BAföG.
- Das Einkommen der Eltern spielt dann keine Rolle, wenn Sie vor dem Studium nach einer dreijährigen Ausbildung bereits drei Jahre gearbeitet haben oder über 30 Jahre alt sind.
Reichen Ihre Mittel zur Finanzierung für eine zweite Ausbildung nicht aus, können Sie auch während der Ausbildung einen Bildungskredit beantragen (Kreditantrag vom Bundesverwaltungsamt). Pro Ausbildungsabschnitt können Sie bis zu 7.200 Euro Kredit erhalten. Mit dieser Finanzierung sichern Sie einen schnellen Ausbildungsabschluss oder verhindern gar den Abbruch.
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