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Mietzuschuss beantragen bei Erhalt eines Gründungszuschusses - hilfreiche Hinweise zur Einkommensanrechnung

Wohngeld kann bei der Finanzierung der Miete helfen.
Wohngeld kann bei der Finanzierung der Miete helfen.
Wohngeld, das als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss gezahlt wird, soll ein angemessenes Wohnen wirtschaftlich absichern. Gerade in Ballungsräumen mit sehr hohen Mieten kann es für Bezieher kleinerer Einkommen existenznotwendig sein.

Auch wer einen Gründungszuschuss bezieht, kann Wohngeld beantragen. Auch wenn der Gründungszuschuss in einer Höhe geleistet wird, dass im Einzelfall auch die Miete noch bezahlbar ist, kann trotzdem ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Denn der Gründungszuschuss bleibt bei der Berechnung des zur Verfügung stehenden Haushaltseinkommens außer Betracht.

Bei Erhalt eines Gründungszuschusses einen Mietzuschuss beantragen

  • Der Gründungszuschuss wird in der Regel in der Höhe des bezogenen Arbeitslosengeldes gezahlt. Handelte es sich bei ihm früher um eine Pflichtleistung, auf die bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen ein Anspruch bestand, so ist er nun nur noch eine Ermessensleistung, vgl. § 93 Abs. 1 SGB III.
  • Wer einen Gründungszuschuss erhält, sollte daran denken, dass er daneben noch einen Anspruch auf Wohngeld haben kann. Zwar richtet sich das Wohngeld in der Regel nach dem zur Verfügung stehenden Einkommen, bei der Berechnung des Einkommens bleiben manche Zahlungen, die auf das Konto fließen, jedoch außer Betracht.
  • So gehört auch der Gründungszuschuss, der gem. § 3 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei ist, nicht zum Einkommen im Sinne von § 14 Wohngeldgesetz (WoGG). Auch bei einem relativ hohen Gründungszuschuss kann sich also ein Antrag auf Mietzuschuss durchaus lohnen.

Arbeitslosgengeld gilt als Einkommen

  • Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld und auch das Insolvenzgeld gelten jedoch als Einkommen im Sinne des Wohngeldgesetzes, vgl. § 14 Abs. 2 Nr. WoGG i.V.m. § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.
  • Da die Einkommensanrechnung im Einzelfall sehr kompliziert sein kann und auch Freibeträge zu berücksichtigen sind, sollte sich niemand scheuen, einen Antrag auf Mietzuschuss zu stellen, der ein relativ niedriges Einkommen hat.
  • Wer nach Bezug des Gründungszuschusses Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit angibt, muss allerdings mit strengeren Nachweispflichten rechnen.
  • Auch der pauschale Abzug von Pflichtbeiträgen oder ähnlichen Beiträgen an eine Renten- oder Krankenversicherung gem. § 16 WoGG wird der Situation von Selbstständigen nicht gerecht. Denn die Zahlungen, die zur eigenen sozialen Sicherung erbracht werden müssen, liegen - beispielsweise bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung - meist weitaus höher.

Wer einen Gründungszuschuss erhält, sollte daran denken, dass er daneben Anspruch auf Wohngeld haben könnte. 

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