Einen Wohnberechtigungsschein beantragen
Wenn Sie auf Wohnungsuche sind und nur über ein geringes Einkommen verfügen, prüfen Sie die Voraussetzungen eines Wohnberechtigungsscheins nach § 5 Wohnungsbindungsgesetz. Denn mit einem solchen §-5-Schein haben Sie Anspruch auf eine Sozialwohnung.
- Aber die günstigeren Sozialwohnungen dürfen nur mit Wohnberechtigungsschein vergeben werden.
- Gehen Sie also zum zuständigen Wohnungsamt, da wo der Wohnsitz begründet werden soll, und beantragen Sie dort den Schein.
- In Berlin sind die Wohnungsämter, in Hamburg die Bezirksämter, in Baden-Württemberg die Gemeinden dafür zuständig.
- Sie können gegebenenfalls im Bürgerbüro des Rathauses nachfragen, wer für Ihre jeweilige Stadt oder Gemeinde zuständig ist.
- Wenn Sie nur ein geringes Einkommen haben, liegen vermutlich die Voraussetzungen vor, dass Sie einen §-5-Schein bekommen.
Voraussetzungen: Geringes Einkommen und Wohnungssuche
Wenn Sie also auf der Suche nach einer Wohnung sind, sich aber keine Wohnung nach dem ortsüblichen Mietspiegel leisten können, erfüllen Sie vemutlich die Voraussetzungen, um mit einem §-5-Schein eine Sozialwohnung anmieten zu können.
- Wie erfüllen Sie nun diese Voraussetzungen? Die Einkommensgrenze für den Wohnungsberechtigungsschein ist in jedem Bundesland unterschiedlich hoch.
- In Hamburg oder Berlin liegt diese höher als in einer kleineren Gemeinde.
- Schauen Sie deshalb als Erstes in einer Tabelle nach, wie hoch die Einkommensgrenze für Ihr Bundesland ist.
- Als Einkommen wird das Gehalt genommen, was zum Zeitpunkt der Antragstellung da ist und womit voraussichtlich für die nächsten 11 Monate zu rechnen ist.
- Unterhalt des Ehegattens gehört da nicht mit hinein.
- Wichtig: Der Wohnberechtigungsschein gilt nur für 1 Jahr.
- Und als Einzelmieter haben Sie mit dem Wohnberechtigungsschein nur Anspruch auf eine 45-Quadratmeter-Wohnung.
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