Wissenswertes über die Vergütung bei Wochenendarbeit
In manchen Berufen ist die Wochenendarbeit unverzichtbar. Dies ist nach dem Gesetz jedoch zusätzlich zu der vertragsgemäßen Vergütung mit Zuschlägen zu honorieren. Auf diese Art soll der Arbeitgeber die Arbeitsleistung, zu einer Zeit, zu der andere frei haben besonders gut bezahlen. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass Menschen die an Wochenenden, nachts und an Feiertagen Arbeit Einbußen in Ihrem Sozialleben haben.
- Nach dem Gesetz verhält es sich so, dass Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden dürfen. Dies ist in § 9 Absatz 1 Arbeitszeitgesetz normiert.
- Nach dem Arbeitszeitgesetz kommt es darauf an, dass sich die Ruhezeit mit dem Kalendersonntag deckt und an jedem eintretenden Sonntag wenigstens 24 Stunden beträgt. Hierzu gibt es jedoch Ausnahmen, die in § 10 Arbeitszeitgesetz geregelt sind. Von diesen Ausnahmen sind Polizisten, Rettungspersonal, Feuerwehrleute, Krankenhauspersonal und Schichtarbeiter betroffen.
- Jeder der Wochenendarbeit leistet, erhält zusätzlich zu seiner vertraglich vereinbarten Entlohnung einen Zuschlag. Dieser Zuschlag wird bezahlt um die mit der zusätzlichen Arbeit verbundenen Belastungen auszugleichen. Diese Belastungen sind gesellschaftliche Nachteile und Störungen des Lebensrhythmus, die der Arbeitnehmer durch das erhöhte Arbeitsaufkommen hat.
- Der Arbeitnehmer hat entweder nach seinem Arbeitsvertrag oder nach einem Tarifvertrag Anspruch auf den Zuschlag. Rechtsgrund kann hierneben auch die betriebliche Übung sein.
So werden die Zuschläge steuerlich behandelt
- Wer Wochenendarbeit leistet wird in Deutschland bei der Vergütung steuerlich begünstigt. Die Zuschläge werden nicht besteuert.
- Der Zuschlag hat den Sinn, die Arbeitsleistung zu der Zeit zu honorieren, zu der andere Arbeitnehmer frei haben. Der Staat will daher für die Zuschläge keine Steuern haben und darüber hinaus wird von der Sozialversicherung frei gestellt.
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