Minijobber arbeiten oft in einem geringen Stundenumfang. So kann es bei einem erhöhten Arbeitsaufkommen schnell dazu kommen, dass der Vorgesetzte Überstunden anordnet. Da stellt sich dann automatisch die Frage, ob man diese bezahlt bekommt oder abfeiern darf. Die Unternehmen regeln dies unterschiedlich.
Ein Minijobber bekommt Überstunden oftmals bezahlt
- Ein Minijobber, der Überstunden leistet, wird dafür entweder bezahlt oder er darf die Zeit als Freizeitausgleich kompensieren. Beide Möglichkeiten sind denkbar. Schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag, ob darin eine Klausel enthalten ist, die dies regelt. Dies ist oft der Fall. Finden Sie keine Klausel, so können Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden und einfach nachfragen, wie das in dem Betrieb gehandhabt wird.
- Wichtig ist immer, dass man die Mehrarbeit angeordnet bekommt. Hierzu muss Sie der Vorgesetzte anweisen, diese Arbeitszeit zu leisten. Dann sollten Sie wissen, dass Sie erst dann eine Überstunde gearbeitet haben, wenn Sie eine Stunde länger da waren, als es vertraglich vorgesehen ist.
- Schlägt Ihnen der Arbeitgeber dann die Vergütung vor, so wird einfach mehr Geld am Ende des Monats ausgezahlt. Dies ist bei einem Minijob jedoch nur möglich, wenn Sie dadurch nicht mehr als 450 Euro verdient haben.
- Die Vergütung der Mehrarbeit fällt grundsätzlich genau so aus wie die Vergütung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Sie bekommen nur dann Zuschläge, wenn dies entweder tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich festgelegt ist.
Ausgleich durch Freizeitausgleich
- Grundsätzlich muss der Minijobber die Überstunden nicht bezahlt bekommen, er kann sie auch durch Freizeitausgleich ausgleichen. Das muss dann allerdings mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.
- Bekommt man dann kein Geld, wendet man sich einfach an den Vorgesetzten und bespricht die zeitliche Planung. So können Sie fragen, wann Sie früher gehen oder sich ein paar Tage freinehmen können, um die Zeit auszugleichen.
- Hierbei ist zu beachten, dass die Mehrarbeit auch angeordnet sein muss. Leisten Sie diese einfach freiwillig, ohne Absprache und Weisung, haben Sie keinen Anspruch auf den Ausgleich.
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