Was Sie benötigen
- Nettogehalt
Heutzutage ist kaum noch ein Arbeitsplatz langfristig gesichert. Deshalb ist es beruhigend zu wissen, wieviel Arbeitslosengeld einem zusteht, falls die Arbeitslosigkeit droht.
So rechnen Sie aus, wieviel Arbeitslosengeld Sie bekommen
- Grundsätzlich erhalten Sie 60 % des letzten Nettogehalts. Sollten Sie innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit den Arbeitsplatz gewechselt haben und in dem neuen Job erheblich weniger verdient haben als zuvor, können Sie einen Antrag stellen, damit das vorherige Gehalt mit berücksichtigt wird.
- Das Arbeitslosengeld erhöht sich auf 67 % des Nettogehalts, falls in Ihrem Haushalt Kinder unter 18 Jahren leben. Die Anzahl der Kinder spielt dabei keine Rolle. Kinder zwischen 18 und 21 Jahren können ebenfalls berücksichtigt werden, wenn diese weniger als 640 Euro monatlich verdienen. Das ist oftmals während der Ausbildung oder eines Studiums der Fall. Falls eines Ihrer Kinder behindert ist und deshalb nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, gilt der erhöhte Leistungssatz von 67 % noch so lange, bis das Kind das 25. Lebensjahr erreicht hat.
- Falls Ihr Arbeitslosengeld nur sehr gering ist, können Sie zusätzlich Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich auch Hartz IV genannt, beantragen.
- Sollte Ihnen die Berechnung des Arbeitslosengeldes zu umständlich sein, können Sie auch den Arbeitslosengeldrechner der Bundesagentur für Arbeit nutzen. Dort brauchen Sie nur alle relevanten Daten einzugeben. Daraufhin wird ausgerechnet, wieviel Arbeitslosengeld Ihnen zustehen würde.
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