Wie genau sich die Schulstunden der Berufsschule während der Ausbildung sich auf die Arbeitszeit im Ausbildungsbetrieb auswirken, hängt von einigen Faktoren ab. Werden wirklich nur die reinen Schulzeiten angerechnet?
Schulstunden als minderjähriger Auszubildender - Arbeitszeiten werden so angerechnet
- In der Ausbildung müssen Sie in der Berufsschule noch theoretisches Wissen erlernen, das Sie dann im Betrieb und für die Abschlussprüfung erlernen müssen. Dennoch müssen Sie hierbei genaue Regeln befolgen, damit Sie nach dem Jugendschutzgesetz nicht zu viel arbeiten.
- Wenn Sie Arbeitszeiten auch am Wochenende haben, so müssen Sie unter der Woche einen kompletten Tag frei haben, denn die Schulstunden werden als komplette Arbeitszeit angerechnet.
- Sofern Sie noch nach dem Unterricht arbeiten müssen, so dürfen die Schulstunden nicht länger als 5 Stunden betragen. Übersteigen Sie diese, so müssen Sie in der Regel nicht mehr in den Betrieb.
- Wichtig ist, dass Sie die Höchstarbeitszeit von 40 Stunden in der Woche nicht überschreiten dürfen. Die Schulstunden werden hierbei voll auf die Arbeitszeit angerechnet. Ebenso dürfen Sie nicht vor dem Unterricht beschäftigt werden, wenn dieser erst um 9 Uhr beginnt.
Regelung in der Ausbildung für volljährige Azubis
- Ebenso wie bei minderjährigen Auszubildenden gelten auch für Sie klare Regelungen, wie die Schulstunden sich auf die Arbeitszeit auswirken. Sie dürfen, sofern der Unterricht in der Ausbildung nicht länger als 8 Stunden dauert, noch im Betrieb arbeiten. Allerdings wie der komplette Schultag, inklusive der Pausen als Arbeitszeit angerechnet.
- Müssen Sie eine längere Strecke für die Berufsschule aufnehmen, so wird Ihnen die Fahrtzeit ebenso als Arbeitszeit angerechnet.
In der Ausbildung gibt es also eine klare Regelung, wie die Schulstunden angerechnet werden.
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