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Wie viel Lebensunterhalt steht Ihnen per Gesetz zu?

Vor Sozialhilfe - Ersparnisse zum Lebensunterhalt verwenden
Vor Sozialhilfe - Ersparnisse zum Lebensunterhalt verwenden
Der Sozialstaat Deutschland sichert Ihnen als Bürger des Landes den Lebensunterhalt auch dann zu, wenn Sie vorübergehend ohne Beschäftigung oder krank sind. Auch als Student und im Alter können Sie bestimmte Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Im Allgemeinen wird Ihnen im Bedarfsfall eine Hilfe zum Lebensunterhalt gezahlt. Wie viel Sie erhalten, hängt von konkreten Umständen ab.

Seit 2005 gibt es mit Hartz IV (4. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt) eine grundlegende Umgestaltung des bis dahin geltenden Systems der Sozial- und Arbeitslosenhilfe.

Gesetze bestimmen - wie viel Unterhalt geleistet wird

  • Das Inkrafttreten von zwei neuen Gesetzen regelt im Bedarfsfall für Sie die Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Sozialhilfe. Sind Sie Sozialhilfeempfänger (erwerbsfähig), eingeschlossen Ihre Familienangehörigen, gelten mit der Hartz IV-Regelung andere Bestimmungen wie bei der allgemeinen Sozialhilfe.
  • Zugleich wurden die Erwerbsminderung und die Grundsicherung im Alter als eine spezielle Leistungsform der Sozialhilfe installiert. Sie erhalten bei Bedarf vorrangige Leistungen, die über den Regelsätzen der allgemeinen Sozialhilfe liegen.

Im Bedarfsfall sichern staatliche Hilfen Ihren Lebensunterhalt

Wie viel Geld Ihnen als notwendiger Lebensunterhalt zusteht, überprüft der Gesetzgeber jedes Jahr und regelt das eventuell neu.

  • Der notwendige Lebensunterhalt für Leistungsberechtigte wird in Form der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Sozialgeld, Arbeitslosengeld II) sichergestellt.
  • Ab einem Alter von 65 Jahren oder bei Vorliegen einer vollen Erwerbsminderung (ab 18 Jahren) ist Ihr Lebensunterhalt durch die Grundsicherung gesichert.
  • Daneben erhalten Sie auch dann gewisse Leistungen der Sozialhilfe, wenn Ihnen kein Arbeitslosengeld II oder der Grundsicherung im Alter zustehen. 
  • Zum Unterhalt werden die Aufwendungen zur Sicherung Ihrer Ernährung, Kleidung, Unterkunft, Hausrat, Körperpflege und spezielle persönliche Aspekte des täglichen Lebens gezählt.
  • Im Bedarfsfall erhalten Sie auch einmalige Leistungen, die Sie gesondert bei Ihrer Leistungsstelle beantragen müssen. Wenn Sie eine Erstausstattung der Wohnung oder mit Bekleidung benötigen, werden Ihnen als Hilfsbedürftiger Zuschüsse gezahlt.

Leistungen der Grundsicherung und der Sozialhilfe berücksichtigen nicht, wie viel Sie persönlich für Ihren Lebensunterhalt für notwendig erachten. Derartige staatliche Leistungen sollten Sie immer als Hilfe zum Lebensunterhalt verstehen.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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