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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Inhaltsverzeichnis

Anspruch auf Grundsicherung im Alter bei zu geringen Alterseinkünften
Anspruch auf Grundsicherung im Alter bei zu geringen Alterseinkünften
Bedürftigkeitsabhängige Leistungen nach dem Zwölften Buch, Sozialgesetzbuch werden seit 2005 anstelle der Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) in Form der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erbracht. Voraussetzungen sind Hilfebedürftigkeit und eine Antragstellung.

Steigende Wohnkosten sorgen dafür, dass immer mehr Menschen im Alter finanzielle Hilfe vom Staat in Anspruch nehmen müssen.

Hilfebedürftigkeit im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherungsleistungen sind für hilfebedürftige Personen vorgesehen, die entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder aufgrund einer anerkannten vollen Erwerbsminderung nicht in der Lage sind, den eigenen Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten zu können. Ein Antrag auf Prüfung ist bei der verantwortlichen kommunalen Behörde zu stellen.

  • Die für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zuständige Stelle ist die jeweilige Stadtverwaltung oder das Landratsamt. Einen Anspruch auf Leistungen haben Sie dann, wenn Ihr Einkommen (eingeschlossen das der Ehe- oder Lebenspartner) unter dem gesetzlichen Grundsicherungsbedarf liegt und wenn es kein verwertbares Vermögen gibt.
  • Bestimmte Vermögenswerte fallen unter das Schonvermögen, welches Ihnen ohne Anrechnung verbleiben darf. Dazu gehören unter anderem kleinere Geldbeträge oder ein angemessenes Hausgrundstück.
  • Wer als Grundsicherungsbezieher (erwerbsgemindert oder im Alter) längere Zeit seinen Wohnort (mehr als einen Monat) verlässt, braucht die Erlaubnis vom Amt. Auch bei Auto und Vermögen sollte man ehrlich sein, denn die Behörden führen einen Datenabgleich durch.

Umfang der Grundsicherung

Der Grundsicherungsbedarf umfasst eine Reihe von Leistungen. Im Wesentlichen gehören dazu der gültige Sozialhilferegelsatz und tatsächliche angemessene Aufwendungen für Unterkunft, Heizung und zentrale Warmwasserversorgung.

  • Inhaber eines Schwerbehindertenausweises (Merkzeichen "G" oder "aG") haben Anspruch auf einen Mehrbedarf (etwa 17 Prozent der geltenden Regelbedarfsstufe). Ein Mehrbedarf ist ebenso für kranke oder behinderte Menschen, beispielsweise weil sie einer besonderen kostenintensiven Ernährung bedürfen, vorgesehen. Das Grundsicherungsamt übernimmt bei Bedarf Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
  • Grundsicherungsberechtigte erhalten im Bedarfsfall weitere Leistungen für einmalige Bedarfe. Das kann die Erstausstattung einer Wohnung, für Bekleidung oder bei Schwangerschaft und Geburt sein. In Ausnahmefällen (Sicherung der Unterkunft oder vergleichbarer Notlage) besteht die Möglichkeit, dass Schulden übernommen werden.

Antragstellung - Unterlagen und Nachweise

Der Verfahrensablauf ist wie folgt. Nach Antragseingang werden mögliche Ansprüche geprüft. Sie erhalten das Ergebnis in Form eines Leistungsbescheids.

  • Das ausgefüllte Formular "Antrag auf Leistungen der Grundsicherung", zu erhalten direkt bei der Behörde oder durch ein formloses Schreiben, können Sie auf dem Postweg verschicken oder direkt abgeben.
  • Zu den erforderlichen Unterlagen zählen unter anderem Nachweise über eine dauerhafte Erwerbsminderung, Nachweise über alle Einkommen (Rentenbescheid, Lohnabrechnung), das der Ehe- oder Lebenspartner eingeschlossen.
  • Beizubringen sind außerdem Nachweise über vorhandenes Vermögen (Bankguthaben, Lebensversicherung) und über Ihre Wohnkosten sowie weitere Ausgaben (Mietvertrag, Betriebskostenabrechnung, Unterlagen über Versicherungsbeiträge).

Bei einem jährlichen Einkommen unter 100.000 Euro stehen Kinder beziehungsweise Eltern nicht in der Pflicht, Unterhalt leisten zu müssen.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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