Was Sie benötigen
- einen PC mit Textbearbeitungsprogramm
- eine Möglichkeit zum Drucken
- Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass Sie die Kündigung unbedingt in schriftlicher Form Ihrem Arbeitgeber zukommen lassen müssen, die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB).
- Die gesetzliche Kündigungsfrist entspricht 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats (§ 622 BGB). Befinden Sie sich in der Probezeit, verkürzt sich die Frist auf 2 Wochen.
- Da es erlaubt ist, z.B. durch einen Tarifvertrag, diese Fristen abzuändern, sollten Sie vor der Kündigung Ihren Vertrag auf Kündigungsfristen hin durchlesen und sich unbedingt daran halten.
Der Aufbau eines Kündigungsschreibens
- Im Briefkopf vermerken Sie als Erstes Ihren Namen und Adresse, darunter dann die Anschrift Ihres Arbeitgebers.
- Oben rechts setzen Sie wie gewohnt das Datum.
- Sind Sie in einem großen Unternehmen angestellt, schreiben Sie unter die Anschrift Ihres Arbeitgebers Ihre Personalnummer und ggf. die Abteilung, in der Sie tätig sind. Setzen Sie darunter als Betreff „Kündigung“. Ein Beispiel: Sehr geehrte Damen und Herren (Frau X/Herr X), hiermit kündige ich das am TT.MM.JJJJ mit Ihnen geschlossene Arbeitsverhältnis fristgerecht zum TT.MM.JJJJ. Mit freundlichen Grüßen, XXX.
Das sollten Sie als Arbeitnehmer beachten
- Wenn Sie wollen, können Sie den Grund Ihrer Kündigung angeben, oder anbieten, diese in einem persönlichen Gespräch zu erläutern. Sie müssen dies aber nicht tun!
- Sollten Sie schon länger in Ihrem Betrieb angestellt sein, können Sie sich der Höflichkeit wegen, für die bisherige Zusammenarbeit bedanken, aber auch dies müssen Sie nicht!
- Am Ende setzen Sie wie gewohnt den Gruß (Mit freundlichen Grüßen).
- Wenn Sie zufrieden sind, drucken Sie Ihre Kündigung aus. Am besten zweimal, damit Sie für Ihre Unterlagen auch ein Exemplar haben.
- Dann müssen Sie die Kündigung handschriftlich unterschreiben.
- Können oder wollen Sie Ihre Kündigung nicht persönlich abgeben, achten Sie darauf, dass Sie sie rechtzeitig abschicken. Sollten Sie Bedenken haben, dass die Fristwahrung von Ihrem Arbeitgeber nicht anerkannt wird, dann schicken Sie den Brief als Einschreiben, dabei erhalten Sie nämlich von der Post eine Bestätigung mit dem Datum des Tages, an dem Sie den Brief aufgegeben haben.
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