Schnellstraße, Landstraße, Bundesstraße - wo ist der Unterschied?
So viel vorneweg: Den Begriff „Schnellstraße“ gibt es in der deutschen Straßenverkehrsordnung gar nicht. Er wird nur umgangssprachlich gebraucht.
- Außerhalb geschlossener Ortschaften unterscheidet das deutsche Straßensystem bezüglich der Höchstgeschwindigkeit nur zwischen drei Kategorien: Autobahnen, Kraftfahrstraßen und anderen außerörtlichen Straßen.
- Auf den bundesdeutschen Autobahnen - gekennzeichnet durch ein blaugrundiges Schild mit zwei weißen Fahrspuren und einer Brücke - gibt es für Pkw und Motorräder keine gesetzlich festgelegte Höchstgeschwindigkeit, es sei denn, sie wird durch anderslautende Schilder angezeigt. Empfohlen wird jedoch die sogenannte Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
- Mit dem Begriff „Schnellstraße“ ist umgangssprachlich meist eine Kraftfahrstraße gemeint, die man früher Kraftfahrzeugstraße nannte. Sie ist durch ein blaues Schild gekennzeichnet, auf dem ein stilisierter weißer Pkw zu sehen ist. Die bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h - Traktoren oder andere langsame Fahrzeuge dürfen hier also nicht fahren. Bei der Höchstgeschwindigkeit müssen Sie zwischen autobahnähnlich ausgebauten Kraftfahrstraßen und anderen Kraftfahrstraßen unterscheiden.
- Autobahnähnlich ausgebaute Kraftfahrstraßen haben mindestens zwei Fahrstreifen für jede Richtung oder aber nur eine Fahrbahn pro Richtung, die jedoch deutlich von der Gegenspur getrennt ist - zum Beispiel durch einen Grünstreifen oder eine bauliche Einrichtung wie eine Mittelleitplanke.
- Auf diesen autobahnähnlich ausgebauten Kraftfahrstraßen gibt es wie auf Autobahnen keine zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw, außer es wird anderweitig angezeigt. Ebenso gilt hier die für Autobahnen empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
- Auf anderen Kraftfahrstraßen, deren Fahrbahnen baulich nicht getrennt sind, schreibt die Straßenverkehrsordnung eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h für Pkw vor.
- Ebenso darf man mit dem Pkw auf allen anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften maximal 100 km/h fahren - egal ob sich diese nun Kreisstraße, Landstraße oder Bundesstraße nennen. Diese Unterscheidung ist für Sie als Autofahrer unerheblich; sie bestimmt lediglich, ob der Landkreis, das Bundesland oder der Bund für den Bau und Erhalt dieser Straßen zuständig ist.
So schnell darf man fahren - ergänzende Bestimmungen
Die Straßenverkehrsordnung schreibt es ganz klar vor: Man darf nur so schnell fahren, wie man sein Fahrzeug sicher beherrscht. Doch was ist darunter zu verstehen?
- Die oben angegebenen Höchstgeschwindigkeiten gelten nur bei den günstigsten Voraussetzungen, also zum Beispiel bei schönem Wetter und fließendem Verkehr.
- Anders ausgedrückt: Sie müssen Ihre Geschwindigkeit stets der Witterung, den Sichtverhältnissen, dem Straßenzustand und dem Verkehrsaufkommen anpassen. Auch Ihre persönlichen Fähigkeiten spielen eine Rolle, etwa wenn Sie ein Fahranfänger sind oder mit dem Fahrzeug nicht gut vertraut sind.
- Rechnen Sie außerdem jederzeit damit, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch entsprechende Schilder reduziert werden kann!
- Weitere Faktoren können die Höchstgeschwindigkeit einschränken. Dazu zählt zum Beispiel eine Winterbereifung oder eine Dachlast. Beachten Sie bitte auch, dass Sie bei angelegten Schneeketten maximal 50 km/h fahren dürfen.
Fahren Sie also bitte immer nur so schnell, dass Sie weder sich selbst noch andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
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