Eine Fahrschulausbildung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen begonnen werden. Einige können bis zur Prüfung noch nachgeholt werden. Dazu gehört der Sehtest allerdings nicht.
Wie lange ein Sehtest gültig ist, bestimmt die Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
In der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist das Führen von Kraftfahrzeugen geregelt. Das betrifft auch die Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis. Laut FeV Paragraf 12 muss das Sehvermögen in einem Sehtest geprüft werden.
- Sehtestbescheinigung, Gutachten oder Zeugnis dürfen bei Antragstellung zum Führerschein nicht älter als zwei Jahre sein. Solange ein absolvierter Sehtest gültig ist, kann er jeder Fahrschule vorgelegt werden.
- Sehtests sind in allen Fahrerlaubnisklassen (von A bis B über M und L bis T) von amtlich anerkannten Sehteststellen durchzuführen. Das bedeutet, dass ein drei Jahre alter Sehtest zum Führerschein A für eine Führerscheinklasse B nicht mehr gültig sein kann.
- Ausnahmen gelten für die Antragstellung zum Lkw-Führerschein, da hier eine ärztliche Untersuchungsbescheinigung vom Hausarzt und ein spezielles Führerscheingutachten vom Augenarzt vorgelegt werden müssen.
Verkehrssehtest zum Überprüfen der Tagessehstärke
- Amtlich zugelassene Sehteststellen haben nachgewiesen, dass sie die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen und die Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Durchführung anerkannter Verkehrssehtests vorliegen.
- Ausnahmen gelten für die Antragstellung zum Lkw-Führerschein, da hier eine ärztliche Untersuchungsbescheinigung vom Hausarzt und ein spezielles Führerscheingutachten vom Augenarzt vorgelegt werden müssen. Damit ein Sehtest als bestanden zählt, muss man auf beiden Augen, ohne oder mit Sehhilfe, wenigstens ein Sehvermögen von 70 Prozent auf jedem Auge erzielen.
- Zum Sehtest muss ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass) vorgelegt werden. Brillen oder Kontaktlinsen sind mitzubringen.
Solange ein Sehtest nicht bestanden wird, kann mit der Fahrschulausbildung nicht begonnen werden. Eventuell kann eine augenärztliche Untersuchung Klarheit darüber bringen, warum die Tagessehkraft zeitweise oder generell nicht ausreichend ist.
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