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Löschurkunde beantragen - so gelingt es

Eine Löschurkunde ist ein amtliches Dokument.
Eine Löschurkunde ist ein amtliches Dokument.
Wie wird eine Löschurkunde beantragt? Eine Löschurkunde ist ein amtliches Dokument und muss immer bei einem Gericht beantragt werden.

Was ist eine Löschurkunde?

  • Eine Löschurkunde ist ein vom Gericht ausgestelltes amtliche Dokument, welches Sie beantragen müssen. Die Beantragung dieser Löschurkunde ist für Sie kostenlos und zudem auch freiwillig. Mit dieser Löschurkunde können Sie bei der SCHUFA bestimmte Einträge löschen lassen.
  • Wenn Sie einmal eine größere Anschaffung auf Ratenzahlung vornehmen wollen und Ihnen dies verweigert wird, fragen Sie sich zunächst, warum Ihnen ein Kredit verweigert wird. Dann werden Sie als nächsten Schritt bei der SCHUFA eine Selbstauskunft einholen, welche aber kostenpflichtig ist.

Sie können SCHUFA-Einträge löschen lassen

  • Haben Sie die Selbstauskunft von der SCHUFA erhalten, so kann es passieren, dass dort plötzlich Einträge auftauchen, von denen Sie bislang gar nichts gewusst haben. In einem solchen Fall scheint es durchaus einmal passiert zu sein, dass einem Sachbearbeiter bei der SCHUFA ein grober Fehler unterlaufen ist und er versehentlich für Ihre Person eine falsche Eintragung vorgenommen hat. Dies ist zwar ein ziemlich grober Fehler, doch auch diese Sachbearbeiter sind nur Menschen.
  • In einem solchen Fall gehen Sie zu Ihrem zuständigen Amtsgericht und beantragen eine Löschurkunde, um diese Einträge bei der SCHUFA löschen zu lassen. Das Ausstellen einer solchen Urkunde geht in der Regel recht schnell und Sie können diese Löschurkunde noch am gleichen Tag mitnehmen. Als nächsten Schritt setzen Sie ein Schreiben an die SCHUFA auf und erklären, dass dieser Eintrag von Ihrer gespeicherten Auskunft gelöscht werden soll und senden dieses Schreiben mit der Löschurkunde an die SCHUFA.
  • In der Regel dauert die Löschung aus der Selbstauskunft eine Woche. Nun haben Sie die Möglichkeit, eine weitere Selbstauskunft einzuholen oder eine Ratenzahlung zu versuchen. Wird Ihnen diese gewährt, hatte Ihr Löschungsantrag Erfolg. Aber selbst bei bereits bezahlten Krediten können Sie diese Löschurkunde beantragen, damit Ihre Selbstauskunft auf dem aktuellsten Stand ist.
  • Daher sollten Sie bei einem bereits bezahlten Kredit immer darauf bestehen, dass Ihnen das betreffende Unternehmen ein Schreiben zusendet, dass Sie alle Verbindlichkeiten bezahlt haben. Dieses Schreiben senden Sie mit der Löschurkunde an die SCHUFA, denn in den meisten Fällen wird kein Unternehmen von sich aus eine Löschung der Einträge vornehmen.
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