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Wie lange darf man bohren? - Das sollten Sie wissen

Erfahren Sie, wie lange man in einem Mietshaus bohren darf.
Erfahren Sie, wie lange man in einem Mietshaus bohren darf.
Wer sich fragt wann und wie lange er bohren darf, sollte stets unterscheiden, ob er in einem Mietshaus wohnt oder niemanden mit den Bohrgeräuschen beeinträchtigt, weil er in einem freistehenden Haus lebt. In Mietshäusern regelt die Hausordnung die Ruhezeiten.

Wann man wie lange bohren darf

  • Sie sollten stets beachten, dass das Bohren in einem Mietshaus eine Lärmbeeinträchtigung für Ihre Nachbarn darstellt. Aus diesem Grund gibt es in vielen Mietshäusern Hausordnungen, die die Ruhezeiten festlegen. Sie dürfen also immer dann bohren, wenn gerade keine Ruhezeit ist.
  • Werfen Sie zuerst einen Blick in Ihren Mietvertrag. Entweder steht in Ihrem Mietvertrag, wie die Ruhezeiten geregelt sind oder Ihr Mietvertrag verweist auf die Hausordnung.
  • Verweist Ihr Mietvertrag auf die Hausordnung, so können Sie diese vom Vermieter erhalten oder Sie hängt gut einsehbar im Hausflur aus.
  • Die Ruhezeiten sind nach der Hausordnung meistens werktags von 12 Uhr bis 15 Uhr und abends von 22 Uhr bis morgens 7 Uhr. An Sonntagen und Feiertagen ist das Bohren dann ganz zu unterlassen, wenn die Hausordnung hierfür Ruhezeiten einräumt.
  • Halten Sie sich unbedingt an diese Ruhezeiten und daran, wie lange man bohren darf. Man darf grundsätzlich nicht bohren, wann und wie lange man das will, sondern muss in einem Mietshaus Rücksicht auf die anderen Mieter nehmen.
  • Wohnen Sie hingegen in einem frei stehenden Haus, so können Sie bohren wann und wie lange Sie wollen.

Rechtsfolgen von unzulässigen Ruhestörungen durch das Bohren

  • Wer sich nicht an die Ruhezeiten hält und so lange bohren will, wie er es sich vorstellt, riskiert, dass sich die Nachbarn an den Vermieter wenden. Sie haben ein Recht darauf, ohne Lärmbeeinträchtigung zu wohnen. Dies können Sie von dem Vermieter einfordern.
  • Ihre Nachbarn sind dann, wenn Sie so lange bohren wie Sie wollen, berechtigt Ihre Miete zu mindern.
  • Der Vermieter darf Sie dann in Regress nehmen und von Ihnen verlangen, dass Sie die Ruhestörung sofort unterlassen. Vermeiden Sie Schadensersatzansprüche.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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