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- Verhandlungsgeschick
Sonntage sind Ruhezeiten
- Für alle geräuschintensiven Tätigkeiten innerhalb und außerhalb eines Hauses gelten bestimmte Ruhezeiten. Das betrifft die Geräusche einer Bohrmaschine, genauso wie Musikinstrumente oder den Geschirrspüler. Lärm in verträglichem Maße, der außerhalb dieser Ruhezeiten verursacht wird, muss von den Nachbarn hingenommen werden.
- Außerhalb von Gebäuden ist die Ruhezeit wochentags zwischen 20 und 7 Uhr und am gesamten Wochenende im Allgemeinen einzuhalten. Die Regelungen können jedoch regional unterschiedlich sein, informieren Sie sich deshalb beim zuständigen Ordnungsamt.
- Ruhezeiten innerhalb von Gebäuden werden individuell durch den Vermieter festgelegt und sind im Mietvertrag oder der Hausordnung nachzulesen. Für gewöhnlich darf zwischen 22 und 7 Uhr kein Lärm gemacht werden, daneben gilt es in der Regel eine Mittagspause zwischen 12 und 15 Uhr einzuhalten. An Sonn- und Feiertagen werden Ruhestörungen meist besonders penibel registriert.
- Wenn Sie am Sonntag unbedingt bohren müssen, dann fassen Sie sich ein Herz und sprechen Sie mit Ihren Nachbarn. Viel Unmut lässt sich von vornherein abwehren, wenn Sie anstehende Probleme einfach ansprechen. Das Problem, dass man für wichtige Arbeiten nur am Sonntag Zeit hat, kennt jeder Nachbar. Wenn Sie Ihn freundlich ansprechen, zeigt er bestimmt Verständnis.
- Halten Sie sich an die mit Ihren Nachbarn vereinbarten Regeln. Wenn Sie einen genauen Zeitraum definiert haben, dann beenden Sie Ihre Arbeit rechtzeitig. So werden Ihre Nachbarn Sie als zuverlässig und verbindlich kennenlernen und gegebenenfalls selbst einmal um etwas bitten, was die nachbarschaftlichen Beziehungen dauerhaft stützt.
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