Jeder kennt das. Feiertage sind Tage, auf die man sich freut und an denen man gerne Dinge erledigt, für die man sonst selten Zeit hat. Achten Sie darauf, dass an Feiertagen Ruhezeiten gelten. Sie können nicht beliebig den Rasen mähen, laute Musik hören oder mithilfe der Bohrmaschine Bilder aufhängen. Sie wollen schließlich auch den Feiertag genießen und das fällt sehr schwer, wenn man von dem nachbarlichen Lärm gestört wird. Beachten Sie die Ruhezeiten am Feiertag.
So halten Sie die Ruhezeiten am Feiertag ein
- Grundsätzlich sollten Sie am Feiertag unnötigen Lärm vermeiden. Sie nehmen so Rücksicht auf Ihre Nachbarn. Gerade in Mietshäusern ist das rücksichtsvolle miteinander Leben wichtig. Werfen Sie einen Blick in Ihren Mietvertrag oder in die Hausordnung. Vielleicht ist dort die Ruhezeit speziell geregelt. Grundsätzlich gilt jedoch, dass Sie an Sonn- und Feiertagen Ihre Waschmaschine benutzen dürfen. Nach einem Urteil vom Obersten Landesgericht stellen gerade neue Waschmaschinen keine erhebliche Lärmbelästigung dar.
- Sie sollten am Feiertag und in der Ruhezeit in den Mittagsstunden darauf verzichten, zu staubsaugen. Sie dürfen jedoch an Sonn- und Feiertagen bohren, wenn Sie dies nicht in den Mittagsstunden erledigen.
- Die Ruhezeiten draußen sind in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung normiert. Hiernach dürfen Sie nachts an Werktagen von 20 Uhr bis 7 Uhr keinen Lärm machen und an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr keine erheblichen Lärmbelästigungen auslösen. Mähen Sie daher den Rasen eher in der Woche, als an Feiertagen.
- Im Innenraum müssen Sie stets die Ruhezeiten berücksichtigen, die im Mietvertrag oder in Ihrer Hausordnung vereinbart sind. Grundsätzlich gilt dies abends von 22 Uhr bis 7 oder 8 Uhr morgens und von 12 Uhr oder 13 Uhr mittags bis 15 Uhr mittags. Vermeiden Sie in dieser Zeit jede Beeinträchtigung durch Lärm. Das nachbarschaftliche Miteinander sollte geprägt sein durch gegenseitige Rücksichtnahme.
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