Wie hoch darf eine Pflanze sein
Die Regelungen im Nachbarschaftsgesetz sind in den einzelnen Bundesländern verschieden, im Großen und Ganzen können Sie davon ausgehen:
- Hecken die sich auf Ihrem Grundstück befinden und nicht entlang der Grenze können Sie so hoch wachsen lassen, wie es Ihnen gefällt. Wenn Sie Ihre eigene Terrasse mit einer 5 m hohen Hecke umgeben wollen, ist das meist kein Problem.
- Generell gelten Hecken als Pflanzen, die durch Ihre Wuchshöhe die Rechte von Nachbarn beeinträchtigen können. Daher sind Grenzabstände vorgesehen. Dabei geht es aber ganz allgemein um Pflanzen, es ist egal, ob Sie eine Hecke oder einen Busch bzw. Baum in die Nähe zur Grenze setzen.
- Üblich ist, dass Pflanzen, die bis 1,50 m hoch werden, mit einem Abstand von 0,50 m gepflanzt werden dürfen. Werden diese 3,00 m hoch, müssen Sie 1,00 m Abstand zur Grundstückgrenze einhalten. Soll die Hecke 5,00 m hoch werden, dann sind 1,25 m einzuhalten. Bäume, die über 15,00 m hoch werden können, müssen sogar 6,00 m vom Nachbargrundstück entfernt sein. Aber beachten Sie, das sind Richtwerte, es kann auch andere Regeln geben.
- Denken Sie auch an Bebauungsvorschriften der Gemeinden. So kann es ganz Wohngebiete geben, in denen weder Zäune noch Hecken geduldet werden. Auch kann es andere Regeln geben, wenn die Hecke genau vor einem Fenster, vor einer Garage oder einer Mauer ohne Fenster platziert wird.
Wichtig, wenn Sie für eine Hecke zuständig sind
Streit unter Nachbarn ist nie schön und manche Hecke war der Start eines jahrzehntelangen Streits, der eigentlich oft Anwälte und Richter nur noch nervt und die Nachbarschaft in zwei Lager teilte. Deshalb:
- Versuchen Sie nicht das Recht auf eine große Hecke zu erzwingen oder dem Nachbarn eine zu verbieten. Suchen Sie lieber einen Kompromiss.
- Manchmal ist das Thema eigentlich nicht, wie hoch eine Hecke sein darf, sondern nur der Ärger darüber, dass diese einfach gepflanzt worden ist bzw. in die Höhe wachsen durfte. Also suchen Sie die Kommunikation mit dem Nachbarn.
- Auch geht es, manchmal auch vor Gericht, nicht darum, wie hoch die Hecke sein darf, sondern inwieweit diese belästigt. Wächst eine Hecke in den Weg des Nachbarn, wird es ihn ärgern. Gleiches gilt, wenn Früchte oder Blätter auf das Grundstück des Nachbarn fallen. Versuchen Sie einen Kompromiss zu schaffen.
Gemeindeordnungen und das Nachbarschaftsrecht sollen zu einem friedlichen Miteinander führen. Diese Regelungen sind nicht dazu gedacht, dass man sie im Streit mit dem Nachbarn bis zur Grenze ausreizt. Wenn es Streit darum gibt, wie hoch eine Hecke sein soll, versuchen Sie mal in der Richtung zu denken, wie hoch diese sein muss, damit Sie allen nutzt und niemand sich darüber ärgert.
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