Wenn der Nachbar Ihre Hecke schneidet, kann dies eine durchaus begrüßenswerte Maßnahme sein. Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Nachbar sich darüber geärgert hat, dass Ihre Hecke über den Gartenzaun gewachsen ist und er Ihnen vielleicht auch noch eine Kostenrechnung für die Entsorgung des Grünschnitts präsentiert.
Nachbar hat ein Selbsthilferecht
- Sie müssen wissen, dass ein Nachbar ein Selbsthilferecht hat, wenn er sich von Ihrem Grundstück ausgehenden Einwirkungen auf sein Grundstück beeinträchtigt fühlt. Dies ist in § 910 BGB geregelt.
- Danach ist Ihr Nachbar berechtigt, Zweige von Bäumen, Hecken und Sträuchern, die von Ihrem Nachbargrundstück aus in sein eigenes Grundstück hineinragen, unter bestimmten Voraussetzungen zurückzuschneiden.
Wer selbst schneidet, muss Frist setzen
- Allerdings verlangt das Gesetz, das Ihnen Ihr Nachbar zuvor eine angemessene Frist gesetzt und Sie aufgefordert hat, die Hecke selbst zu kürzen. Das Ausmaß der Frist richtet sich dabei nach dem Umfang der vorzunehmenden Arbeiten und der Jahreszeit. Brütet gerade die Amsel in Ihrer Hecke, ist die Brutzeit abzuwarten. Sie brauchen auch im eiskalten Winter nichts zu veranlassen.
- Weisen Sie den Nachbarn auch darauf hin, dass er die Hecke nur zurückschneiden darf, wenn der Überwuchs die Benutzung seines Grundstücks unmittelbar beeinträchtigt. Solange sich die Hecke nicht auf die Nutzung seines Grundstücks direkt auswirkt, muss er den Überwuchs akzeptieren.
- Das Gesetz verlangt nämlich eine ganz konkrete Beeinträchtigung der Nutzung. Je kleiner das Grundstück des Nachbarn ist, umso berechtigter dürfte sein Wunsch sein, den Überwuchs zu beanstanden. Dazu müssen Sie auch wissen, dass ein objektiver Maßstab anzulegen und das subjektive Empfinden des Nachbarn nicht maßgebend ist.
- Auch müssen Sie wissen, dass der Nachbar die Hecke nur bis zur Grundstücksgrenze und nicht darüber hinaus abschneiden darf. Wenn der Nachbar die Hecke schneidet, darf er sie auch in der Höhe nur so weit abschneiden, wie seine Nutzung des Grundstücks tatsächlich beeinträchtigt ist.
- Liegen die Voraussetzungen, also Fristsetzung und Grundstücksbeeinträchtigung, nicht vor, darf Ihr Nachbar auch keinen Kostenersatz für die Grünschnittentsorgung von Ihnen fordern.
Für die Hecke gelten Grenzabstände
- Aber auch Sie sind in der Pflicht! In allen deutschen Bundesländern gibt es Nachbarrechtsgesetze, die den Abstand von Pflanzen an Grundstücksgrenzen regeln. Die Regelungen sind sehr unterschiedlich. Im Baden-Württemberg beispielsweise müssen Sie bei einer Hecke bis 1,80 m Höhe einen Grenzabstand von 0,50 m einhalten. In Nordrhein-Westfalen verlangt das Gesetz bei Hecken über 2 m Höhe ein Grenzabstand von 1 m.
- Beachten Sie, dass Bambus meist nicht als Hecke bewertet wird, sondern den Gehölzen gleichgestellt wird. Der Grenzabstand ist dann noch größer anzusetzen.
- Wie die Situation auch immer ist: Im Interesse des nachbarschaftlichen Friedens und unter Berücksichtigung des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme unter Nachbarn sollten Sie dafür sorgen, dass Ihr Heckenwuchs immer auf Ihr Grundstück beschränkt ist und der Nachbar keinen Anlass hat, einen Überwuchs zu beanstanden.
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