Was Sie benötigen
- Einen Negativbescheid Ihrer Krankenkasse
Ob es sich um beantragte Kuren, Medikamentenverweigerung oder um den Pflegebereich geht, es vergeht kein Tag, an dem Patienten sich nicht mit Ihrer Krankenkasse wegen Zahlungsverweigerungen streiten. Deshalb sollte ein Patient der sich ungerecht behandelt fühlt, auch in Widerspruch mit seiner Krankenkasse gehen.
Legen Sie bei Negativbescheiden Widerspruch gegen Ihre Krankenkasse ein
Als Patient oder Betreuer eines Patienten hat jeder die Möglichkeit gegen einen Bescheid der Krankenkasse Widerspruch zu erheben.
- Bevor Sie dies jedoch tun, sollten Sie sich über den abgelehnten Tatbestand etwas genauer erkundigen. Wenn es zum Beispiel um Leistungen aus der Pflegeversicherung geht, können Sie sich im Pflegeversicherungsgesetz kundig machen, welche Rechte Ihnen als Patient zustehen.
- Wenn es um die Verweigerung einer notwendigen Medikamentenverordnung geht, gibt es im Internet eine Liste, die Ihnen anzeigt, welche Medikamente verordnet werden dürfen.
- Holen Sie sich alle verfügbaren Informationen zu Ihrem Fall und begründen Sie damit Ihren Widerspruch.
- Was immer hilfreich ist, ist eine Stellungnahme des behandelnden Arztes. Bestätigt dieser die Notwendigkeit einer Maßnahme, haben Sie in einem Widerspruchsverfahren einen guten Ansatzpunkt.
- Einen Widerspruch müssen Sie immer schriftlich einlegen. Nehmen Sie dabei Bezug auf das Aktenzeichen, damit die Zuordnung ordnungsgemäß erfolgen kann.
- Sie sollten dabei wissen, dass solch ein Widerspruchsverfahren auch Kosten entstehen lässt. Deshalb sind Widersprüche bei den Krankenkassen nicht sehr gerne gesehen.
- Davon sollten Sie sich jedoch nicht beeindrucken lassen. Wenn die Möglichkeit besteht einen negativen in einen positiven Bescheid ändern zu können, sollten Sie dies auf jeden Fall auch versuchen.
Weiterlesen:
- Bei Schwerbehinderung Widerspruch gegen Bescheid des Versorgungsamtes einlegen
- Kostenübernahme für den Heilpraktiker bei der Krankenkasse beantragen
- Schriftlicher Widerspruch - so formulieren Sie ihn richtig
- Die gesetzliche Krankenversicherung - Wissenswertes zu Beiträgen und Leistungen
- Übersicht: Alles zum Thema Versicherung
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?