Wenn das Versorgungsamt die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft ablehnt bzw. einen in Ihren Augen zu niedrigen Grad der Behinderung feststellt, sollten Sie gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen.
Um die Feststellung der Schwerbehinderung kämpfen
Den Widerspruch müssen Sie bei der Behörde bzw. dem Versorgungsamt einlegen, das den Bescheid erlassen hat.
- Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form bzw. an kein bestimmtes Formular gebunden. Deutlich werden muss nur, dass Sie mit der Entscheidung des Versorgungsamtes - zum Beispiel zur Feststellung der Schwerbehinderung - nicht einverstanden sind.
- Das Wichtigste ist, dass Sie die Widerspruchsfrist einhalten. Diese beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheides, das heißt ab dem Zeitpunkt, ab dem Ihnen der Bescheid zugegangen ist. Darauf muss in dem Bescheid hingewiesen werden. Ist die Rechtsmittelbelehrung unterblieben oder unrichtig erteilt worden, können Sie innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch einlegen.
- Sie müssen Ihren Widerspruch nicht begründen, dies kann jedoch hilfreich sein, um die Behörde auf eventuelle Fehler aufmerksam zu machen und das Verfahren zu beschleunigen.
- Vergessen Sie nicht, auf Ihrem Widerspruch das Aktenzeichen anzugeben, unter dem die Behörde Ihren Fall kennt. Sonst können lange behördeninterne Postlaufzeiten entstehen und das Verfahren verzögert sich unnötig.
Den Widerspruch erst später begründen
Eine Begründung zum Widerspruch können Sie auch nachreichen. Das kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn Ihnen die Entscheidungsgrundlage des Versorgungsamtes unklar ist.
- Mit dem noch nicht begründeten Widerspruch könnten Sie dann beantragen, dass Ihnen zum Beispiel ein versorgungsärztliches Gutachten zur Verfügung gestellt wird, wenn dieses für die Entscheidung des Versorgungsamtes zur Feststellung der Schwerbehinderung maßgeblich war.
- Unter Umständen kann Ihnen dann auch Ihr Hausarzt dabei helfen, den Widerspruch bezogen auf die medizinischen Beurteilungen richtig zu begründen.
- Folgt das Versorgungsamt Ihrer Argumentation, wird es Ihrem Widerspruch abhelfen und einen Abhilfebescheid erlassen. Wenn es bei seiner Meinung bleibt, ergeht ein Widerspruchsbescheid, gegen den Sie dann klagen können.
Bei einem Bescheid des Versorgungsamtes, mit dem Sie nicht einverstanden sind, sollten Sie auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Das Widerspruchsverfahren ist kostenlos, sodass Ihnen, wenn Sie keinen Rechtsanwalt hinzuziehen, auch keine Kosten entstehen.
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