Darf man Wespen töten und gibt es Ausnahmen?
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, gefährdete und bedrohte Insekten ohne triftigen Grund zu töten. Dazu zählen auch Wespen, die dem Artenschutz unterliegen und demnach als schützenswert gelten. Es gibt allerdings Ausnahmen: Reagieren Sie beispielsweise allergisch oder es liegt eine unmittelbare Gefahr durch die Wespen vor, ist das Töten erlaubt, denn bei Allergikern kann ein Wespenstich tödlich enden.
Mit welchen Folgen müssen Sie bei unerlaubten Zuwiderhandlungen rechnen?
Ohne berechtigten Grund droht bei Verstößen gegen das Naturschutzgesetz je nach Bundesland ein Bußgeld von mehreren tausend Euro. Bis zu 50.000 € kann es betragen, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Auf der Webseite des Bußgeldkataloges können Sie die Strafen in den Bundesländern einsehen. Bei einer Anklage wird individuell darüber entschieden, ob ein triftiger Grund vorlag, der das Töten der Insekten gerechtfertigt hat.
Nicht nur beim Töten der Wespen droht ein Bußgeld
Es ist nicht nur verboten, Wespen zu töten, sondern auch, sie zu beunruhigen, zu fangen und zu verletzen. Sie dürfen daher beispielsweise auch keine Wespennester zerstören. Auch dies wird mit Bußgeldern geahndet. Nester, die sich in der Nähe von Menschen befinden, zum Beispiel auf dem Balkon, sollte ein Fachmann umsiedeln oder bekämpfen. Auch Allergiker dürfen Wespennester nicht einfach zerstören oder vernichten, sondern müssen bei der Behörde, wie der Stadtverwaltung, die Genehmigung zur Entfernung beantragen.
Angemessener Umgang mit Wespen - Tipps
Besser als das Töten ist der richtige Umgang mit Wespen: Bewegen Sie sich langsam und bewahren Sie Ruhe, denn wenn Sie mit den Armen hektisch hantieren oder nach den Tieren schlagen, werden sie gereizt und aggressiv. Decken Sie Lebensmittel ab und räumen Sie Essensreste weg. Sie können die Wespen auch weglocken, beispielsweise mit Zucker. Bedenken Sie, dass die nützlichen Wespen ein wichtiger Teil der Artenvielfalt sind, denn sie bestäuben Blüten, beispielsweise von Obstbäumen, und halten Blattläuse und andere Schädlinge in Ihrem Garten fern. Das Töten sollte stets das letzte Mittel sein.
Wespen stehen also unter Naturschutz, sodass Sie sie nicht töten, verletzen oder Behausungen eigenmächtig entfernen dürfen. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa für Allergiker. Ohne triftigen Grund begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und riskieren ein Bußgeld, das je nach Bundesland bis zu 50.000 € betragen kann.
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