Im Jahre 1986 wurde das Erziehungsgeld eingeführt, um finanzielle Einbußen für Erziehende etwas auszugleichen. Dieses Erziehungsgeld wurde dann ab 1. Januar 2007 durch das Elterngeld ersetzt. Es bedarf natürlich einiger Voraussetzungen, wenn es darum geht, wer diese Leistung bekommt. Grundsätzlich war und ist es so, dass in aller Regel die Kindesmutter die Erziehung des Kindes übernimmt.
Wer das Erziehungsgeld bekommt, ist genau geregelt
- Sowohl Väter als auch Mütter erhielten unter folgenden Bedingungen Erziehungsgeld: Der Wohnsitz oder zumindest der regelmäßige Wohnsitz musste in Deutschland liegen. Das Kind musste im selben Haushalt wohnen und musste vom Antragsteller erzogen werden. Die Arbeitszeit des Antragstellers durfte 30 Wochenstunden nicht überschreiten. Außerdem wurde es erteilt, wenn ein Ausbildungsverhältnis oder ein Härtefall - wie etwa bei einem verwitweten Antragsteller - vorlag. Weitere Härtefälle waren etwa eine schwere Krankheit eines Elternteils oder wenn ein alleinerziehender Elternteil voll erwerbstätig sein musste, um die Existenz nicht zu gefährden.
- Es bestanden Einkommensgrenzen, die in den ersten sechs Monaten 30.000 Euro und ab dem siebten Monat 16.500 Euro pro Jahr betragen durften. Für jedes weitere Kind stieg die Einkommengrenze um 3.140 Euro. Höhere Einkommen bekamen diese Leistung nicht. Diese Einkommensgrenzen wurden im Laufe der Jahre immer wieder angepasst.
- Die Leistungsdauer betrug maximal zwei Jahre, wobei nach einem Jahr erneut ein Antrag gestellt werden musste. In Sonderfällen, etwa bei adoptierten Kindern, konnte die Leistung auf Antrag bis zum vollendeten siebten Lebensjahr gezahlt werden.
- Wer das Erziehungsgeld lediglich für 12 Monate in Anspruch nahm, bekam monatlich bis zu 460 Euro, je nach Einkommen. Bei Inanspruchnahme bis zu zwei Jahren betrug es maximal 307 Euro monatlich.
Das Elterngeld hat das Erziehungsgeld ersetzt
- Seit 1. Januar 2007 wurde das Erziehungsgeld durch das Elterngeld ersetzt. Die Voraussetzungen, wer es bekommt, sind an das Erziehungsgeld angeknüpft.
- Der Unterschied zwischen Erziehungsgeld und Elterngeld besteht darin, dass Ersteres als pauschalierter monatlicher Betrag gezahlt wurde, während das Elterngeld eine Lohnersatzleistung darstellt.
- Allerdings gibt es das Elterngeld nur für 12 Monate, jedoch maximal 14 Monate lang auf Antrag. Dies aber auch nur dann, wenn für die letzten zwei Monate auf einen Teil des Erwerbseinkommens verzichtet wird.
- Die Höhe der Leistung ist abhängig vom Einkommen des Antragstellers. Eltern ohne Einkommen erhalten den Mindestbetrag von monatlich 300 Euro.
- In einigen Bundesländern wird im Anschluss an den Bezug des Elterngeldes ein Landeserziehungsgeld auf Antrag gewährt. Dies wird für längstens ein weiteres Jahr gezahlt und ist ebenfalls einkommensabhängig und abhängig von der Zahl der Kinder. (Alle Angaben: Stand 11/2013)
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