Elterngeld ist eine Entgeltersatzleistung, die für maximal 14 Monate gezahlt wird. Eine Aufteilung des Zeitraums zwischen den Eltern ist zulässig. Doch wie wird ein Elterngeldanspruch berechnet und was passiert bei Nebeneinkünften während des Bezugs von Elterngeld?
Elterngeld - Minijob fließt als Haupt- und Zweitjob in die Berechnung ein
Einen Anspruch auf Elterngeld haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch dann, wenn sie einen Minijob ausüben. Sie müssen allerdings bei der Beantragung einiges beachten.
- Minijobber erhalten einen besonderen Bonus beim Elterngeld. Dieser stellt sich in einem erhöhten Fördersatz beim Elterngeld dar. Wer 400 Euro im Rahmen seines Minijobs verdient, erhält nicht nur den sonst üblichen Satz von 67 Prozent. Durch den Bonus steigt dieser auf fast 100 Prozent. Das Elterngeld beträgt 388 Euro. Minijobber erhalten also ein Elterngeld in fast der gleichen Höhe wie ihr vorheriges Einkommen aus dem Minijob.
- Nicht in jedem Fall ist der Minijob der Hauptjob. Handelt es sich dabei um den Zweitjob, wirkt sich auch das auf die Höhe des Elterngeldes aus. Auch hier fließt der Minijob als Zweitjob in die Berechnung des Elterngeldes ein.
Anrechnung von 400-Euro-Job vor und nach der Geburt
- Wenn Elterngeldbezieher vor und nach der Geburt des Kindes einen Minijob ausüben, ist das Einkommen aus dem Minijob in seiner Höhe unverändert. Elterngeld gibt es, solange die berufliche Tätigkeit nicht mehr als 30 Stunden beträgt.
- In diesem Fall wird das Mindest-Elterngeld in einer Höhe von 300 Euro gezahlt. Hinzu kommen eventuelle Zulagen für andere Kinder im Haushalt.
- Das nunmehr zur Verfügung stehende Einkommen verdoppelt sich also von 400 auf 700 Euro. Es erfolgt eine Anrechnung (Elterngeld plus Minijob) zugunsten des Minijobbers.
Elterngeldanspruch sinkt bei Nebeneinkommen
- Elterngeld ist eine Entgeltersatzleistung. Wer eine Ersatzleistung durch eigene Einkünfte, beispielsweise durch einen Minijob, nicht vollumfassend benötigt, muss mit Abzügen bei den Leistungen rechnen. Grundsätzlich gilt, dass sich Elterngeld dann verringert, wenn nebenbei gearbeitet wird.
- Experten sind der Meinung, dass sich eine Teilzeittätigkeit während des Bezuges von Elterngeldbezug finanziell meist nicht lohnt. Sollte noch eine Kinderbetreuung notwendig werden, gleicht der Minijob aufgrund der Anrechnung die dabei entstehenden Kosten selten aus.
Die Höhe des maximal erhältlichen Elterngeldes liegt bei 1.800 Euro im Monat. Wer diesen Betrag (67 Prozent) beanspruchen möchte, muss ein vorheriges Nettoeinkommen von rund 2.700 Euro erzielt haben.
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