In der Strafgerichtsbarkeit wirken neben Berufsrichtern ehrenamtliche Richter mit, die als Schöffen bezeichnet werden. Im Zivilrecht gibt es ehrenamtliche Richter bei den Arbeitsgerichten, Finanzgerichten, Sozialgerichten und den Handelskammern an den Landgerichten. Die Aufgaben, welche eine Schöffe hat, bestehen letztlich in wenigen Leitgedanken: Willkür verhindern, Sozialkompetenz einbringen, Vertrauen schaffen.
Ein Schöffe ist dem Berufsrichter gleichgestellt
- Schöffen gelten als gesetzliche Richter und haben im Rahmen der Hauptverhandlung grundsätzlich die gleichen Rechte wie die Berufsrichter. Allerdings dürfen sie vor der Hauptverhandlung keine Aktenkenntnis haben.
- Der Schöffe soll in der Lage sein, sich ein unvoreingenommenes Bild allein aus dem Verlauf der Hauptverhandlung zu bilden. Die Kenntnis der Anklageschrift, teils sogar die Kenntnis von Presseberichten, kann ein Ablehnungsgrund wegen Befangenheit darstellen. Selbst die nur beiläufige Einsicht in die Anklageschrift kann als Verstoß gegen die Grundsätze der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit des Verfahrens zur Ablehnung führen.
- Welche Aufgaben ein Schöffe hat, steht im Gerichtsverfassungsgesetz und im Deutschen Richtergesetz.
Die Aufgaben sind kontrollbedingt
- Die Aufgabe des Schöffen besteht in einer Kontrollfunktion, um willkürlichen Entscheidungen der Berufsrichter entgegenzuwirken, ebenso soll er die Sachgerechtigkeit durch seine Kenntnis sozialer Hintergründe und Interessenlagen verbessern. Ein Berufsrichter, der zwar tagtäglich Entscheidungen trifft, sieht sich berufsbedingt dem Risiko ausgesetzt, die Verbindung zur Lebenswirklichkeit zu verlieren und einen Angeklagten zum Objekt zu degradieren.
- Ein Aspekt ist auch, dass die Anwesenheit von Laienrichtern, die keine Roben tragen und direkt aus dem Volk kommen, dazu beitragen soll, die Distanz des Angeklagten gegenüber einem anonymen Justizapparat abzubauen und die Kommunikation zwischen ihm und dem Gericht zu erleichtern.
Vorteile bedingen auch kritische Aspekte
- Problematisch kann sein, dass die Vorschlagsliste der Schöffen aufgrund von Vorschlägen der im Gemeinderat vertretenen Parteigruppen zusammengestellt werden kann. Eine politische Einflussnahme erscheint nicht ganz ausgeschlossen. Gerade die Forderung, einen repräsentativen Querschnitt durch alle Volksschichten heranzuziehen, wird durch diesen Auswahlmodus nicht unbedingt erfüllt.
- Ebenso problematisch erscheint der Umstand, dass die überwiegende Anzahl der Schöffen, ebenso wie die der Berufsrichter, aus Angehörigen der Mittelschicht besteht, während die Mehrzahl der Angeklagten der Unterschicht zuzurechnen ist. Typische Unterschichtkriminalität wird daher weitgehend an den Wertvorstellungen der Mittelschicht gemessen.
- Schöffen werden nach ihrer Berufung mit den Grundsätzen des Strafrechts und des Strafprozessrechts vertraut gemacht. Es liegt in der Natur der Sache, dass eine solche Einführung keine annähernd juristische Kompetenz vermitteln kann. Allenfalls wird ein gewisses Verständnis über einige formale Prinzipien des Gerichtsverfahrens nahe gebracht.
- Dennoch ist die Beteiligung von Schöffen an Gerichtsverfahren insgesamt ein durchaus sinnvolles Korrektiv. Es gilt angesichts der teils leidvollen Erfahrungen mit der Justizbürokratie in der Vergangenheit und der menschlichen Schwäche, die sich aus einer Position der Macht entstehende Überheblichkeit zu kontrollieren, das Vertrauen des Bürgers in der Justiz zu untermauern.
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