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Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt - das sollten Sie beachten

Auch als Rentner dürfen Sie arbeiten.
Auch als Rentner dürfen Sie arbeiten.
Ist eine Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt möglich? Um diese Frage der Weiterbeschäftigung nach dem Renteneintritt genau beantworten zu können, benötigen Sie noch weitere Angaben, welche Sie hier finden.

Eine Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt ist möglich

Wenn Sie die Regelaltersrente beziehen, also auch von der Deutschen Rentenversicherung Ihre Altersrente beziehen, können Sie ab diesem Zeitpunkt eigentlich an Weiterbeschäftigung so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten.

  • Hier hat der Gesetzgeber nach Ihrem Renteneintritt keine Obergrenze gesetzt, da Sie schließlich ganz normal Ihre Steuern zahlen. In der Regel haben Sie sogar noch mehr Geld als vorher, denn Sie brauchen keine Beiträge für die Rentenversicherung mehr abzuführen.
  • Doch leider ist es für verschiedene Berufsgruppen gar nicht möglich, bis zum vollen Erhalt der Regelaltersrente durchzuarbeiten. Andere Unternehmen können aber auch von der durch die Bundesregierung ins Leben gerufene Altersteilzeit profitieren, doch wird diese Form leider noch von zu wenigen Arbeitnehmern angenommen, da viele es einfach nicht wahrhaben wollen, dass sie einerseits weniger oder gar nicht arbeiten und trotzdem fast den gleichen Lohn am Ende des Monats zu haben.

Vorzeitiger Rentenbeginn bedeutet nicht weniger Geld

  • Erhalten Sie beispielsweise eine Erwerbsunfähigkeitsrente, so können Sie nach Ihrem Renteneintritt lediglich pro Monat 400,- Euro hinzuverdienen. Allerdings dürfen Sie auch zweimal pro Jahr mehr als diese 400,- Euro ohne Sanktionen erwirtschaften.
  • Verdienen Sie regelmäßig mehr als diesen Grenzbetrag, so wird Ihnen ein Teil der Rente gekürzt, denn es geht leider nicht, dass Sie wegen Erwerbsunfähigkeit eine Rente beziehen und gleichzeitig arbeiten und viel Geld verdienen.
  • Möchten Sie jedoch eine Weiterbeschäftigung und verzichten auf einen Teil der Rente, so können Sie unterschiedlich hoch verdienen. Sie verzichten auf 2/3 Ihrer Rente und können dann bis zu 1916,- Euro in Westdeutschland (Ostdeutschland 1700,-) verdienen. Erhalten Sie genau die Hälfte Ihrer Rente, dann dürfen es noch 1456,- Euro (1292,-) an Einkommen sein. Wenn Sie 2/3 Ihrer Rente erhalten, so können Sie lediglich noch 996,- Euro (884,-) an Hinzuverdienst erzielen.
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