Wann es regulär Rente gibt
- Seit dem 01. Januar 2012 besteht die gesetzliche Heraufsetzung der Regelaltersrente auf 67 Jahre. Dies wirkt sich jedoch nicht sofort auf alle Erwerbstätigen aus, welche jetzt gerade 65 Jahre alt geworden sind. Die Rente wird gestaffelt angehoben, wobei Sie mit dem Geburtsjahrgang 1947 erst mit 65 Jahre plus 1 Monat Ihre Regelaltersrente errechnet haben.
- Diese schrittweise Anhebung zieht sich hin bis zum Geburtsjahrgang 1963. Alle ab dem Jahr 1964 geborenen Arbeitnehmer erhalten Ihre Regelaltersrente erst mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Selbst bei den Arbeitnehmern, welche schwerbehindert sind und derzeit eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen, können statt mit 60 Jahren erst mit 63 Jahren in Rente gehen. Da es allerdings schon in früheren Zeiten Besonderheiten beim Renteneintritt gegeben hat, werden wohl in Zukunft auch wieder besondere Eintrittszeiten eingeführt.
Auch mit 50 ist der Ruhestand möglich
- Vor allem bei Bergleuten kann es sein, dass sie ihren Beruf bereits mit 50 Jahren nicht mehr ausüben können. Von der Knappschaft erhalten sie dann bereits Ihre Rente, weil sie nicht mehr arbeiten können. Ist diese hoch genug, benötigen sie noch nicht einmal staatliche Hilfen, doch in den meisten Fällen müssen die auf diese Weise Rentner gewordenen Leute Wohngeld beziehen.
- Da in früheren Jahren der Beginn der Rentenzahlung wesentlich früher anfing als heutzutage, können Sie, wenn Sie 40 Jahre regelmäßig Ihre Rentenbeiträge entrichtet haben, auch möglicherweise bereits mit 50 Jahren mit geringen Abzügen Ihren Ruhestand genießen. Bei Berufssoldaten, die ohnehin mit 55 ihren normalen Ruhestand genießen, ist auch bereits mit 50 eine Rente möglich, wenn ihr Standort geschlossen wird oder durch eine neue Struktur die Anzahl der Soldaten verringert werden soll. In diesem Fall erhalten sie bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres 70% ihrer bisherigen Bezüge.
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