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Religionsabmeldung in der Schule vornehmen - so wird's in Hessen gemacht

Schüler können das Fach Religion abwählen.
Schüler können das Fach Religion abwählen. © Andreas Barth / Pixelio
Das Grundgesetz schreibt in Artikel 4 Religionsfreiheit fest. Aus diesem Grunde darf kein Schüler zur Teilnahme am Religionsunterricht gezwungen werden. Eine Religionsabmeldung muss schriftlich erfolgen.

Eine Religionsabmeldung muss nicht begründet werden

  • Die hessische Verfassung beschreibt im Artikel 57, dass Religion ein ordentliches Lehrfach ist. Der Religionsunterricht wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.
  • Artikel 58 dieses Gesetzes legt fest, dass die Eltern entscheiden, ob ihre Kinder am Religionsunterricht teilnehmen oder nicht. Sollte dies nicht der Fall sein, muss eine schriftliche Religionsabmeldung bei der Leitung der Schule eingereicht werden. Gründe müssen in der Religionsabmeldung nicht genannt werden.
  • Schüler sind ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, d. h. ab dem  14. Geburtstag religionsmündig. Sie können dann selbst entscheiden, ob sie weiter am Religionsunterricht teilnehmen möchten. Entscheidet sich ein Schüler gegen den Religionsunterricht, kann er selbst eine schriftliche Religionsabmeldung beim Schulleiter abgeben. Der Schulleiter ist verpflichtet, die Eltern über diesen Schritt zu informieren.
  • Die im Grundgesetz zugesicherte Religionsfreiheit ist nicht an Zeiten gebunden, deshalb darf die Religionsabmeldung jederzeit erfolgen. Der "normale" Weg ist es aber, die Abmeldung am Ende eines Schuljahres für das nächste Schuljahr, oder am Anfang für das laufende Schuljahr abzugeben.

Abwahl vom Religionsunterricht verpflichtet zur Teilnahme am Ethikunterricht

  • Das hessische Schulgesetz schreibt in §8 Abs. 4 fest, dass Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, verpflichtet sind, am Ethikunterricht teilzunehmen.
  • Die Fächer Religion und Ethik werden leider von vielen Schülern als "Freistunde", in der nicht gearbeitet werden muss, genutzt. Dies ist ein Fehler, weil dieser Umstand auch in Ausbildungsbetrieben bekannt ist. Viele Personalchefs beziehen die Religion,- Ethiknote in Ihre Entscheidung über Einstellung oder Ablehnung eines Bewerbers ein.
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