Wir leben in einer lauten Umwelt voller Lärmquellen. Überall sind Geräusche zu hören und Bewegungen zu vernehmen. Zwangsläufig werden auch Sie früher oder später das Bedürfnis nach Ruhe haben und ärgern sich, wenn es Zeitgenossen gibt, die auf ihre Umwelt keine Rücksicht nehmen, und auf Ihr Ruhebedürfnis schon gar nicht. Lärm macht schließlich erwiesenermaßen krank.
Nicht jede Ruhestörung ist beanstandungswürdig
- Sie sollten nicht das HB-Männchen aus der Werbung der 60er-Jahre spielen und gleich in die Luft gehen. Je mehr Sie sich aufregen, umso mehr beeinträchtigen Sie Ihr ohnehin schon gestörtes Wohlbefinden.
- Warten Sie ab, wie sich die Situation entwickelt. Meist ist die Ruhestörung genau so schnell wieder vorbei, wie sie aufgezogen ist. Weitere Maßnahmen brauchen Sie erst dann in Betracht zu ziehen, wenn sich die Ruhestörung zu einer dauerhaften Störung entwickelt.
Auftauchende Polizei kann auch provozierend wirken
- Im Extremfall sollten Sie natürlich die Polizei rufen. Dies gilt vor allem dann, wenn der Ruhestörer offensichtlich auch noch gewaltbereit ist und Sie davon ausgehen müssen, dass die Situation auch eskalieren kann.
- Gehen Sie davon aus, dass die Polizei nur dann erscheinen wird, wenn eine gewisse Störungsintensität erreicht wird oder gar eine Sachbeschädigung zu erwarten oder eingetreten ist. Bagatellfälle werden kaum registriert.
- Bedenken Sie aber, dass mit dem Auftauchen der Polizei auch eine gewisse Eskalation verbunden sein kann, die der Störer dann möglicherweise Ihnen anlastet und sich berufen fühlt, seine Zurechtweisung an Ihnen wettzumachen.
Nutzen Sie andere Möglichkeiten der Schlichtung
- Geht die Ruhestörung von einem Mitmieter oder einem Nachbarn aus, bedenken Sie, dass Sie mit diesem Menschen wohl oder übel auf engem Raum vielleicht für den Rest Ihres Lebens zusammenleben müssen. Das Entstehen einer Feindschaft sollte auf jeden Fall vermieden werden. Sie würden allenfalls einen Pyrrhussieg einfahren.
- Prüfen Sie, bevor Sie die Polizei rufen, ob es andere Möglichkeiten gibt, auf den Ruhestörer einzuwirken. Möglicherweise hilft bereits eine persönliche und freundliche gehaltene Ansprache, mit der Bitte, die Lautstärke zurückzufahren. Achten Sie darauf, nicht provozierend zu wirken. Sie kennen den Spruch: Ruhe bewahren ist erste Bürgerpflicht!
- Erinnern Sie den Ruhestörer an die allgemeinen Ruhezeiten. Diese gelten mittags von 12.00 bis 15.00 Uhr und abends von 22.00 bis morgens 6.00 Uhr.
- Ist ein Mieter für die Ruhestörung verantwortlich, sprechen Sie den Vermieter an. Bitten Sie ihn, mit dem Mieter zu sprechen. Als Vermieter ist er mietvertraglich gehalten, den Mietvertrag so zu erfüllen, dass Sie Ihre Mietwohnung in Ihrem Sinne nutzen können. Dazu gehört auch die Bewahrung der Ruhe.
- Suchen Sie sich Verbündete, die sich durch die Ruhestörung ebenfalls belästigt fühlen und gehen Sie gemeinsam gegen den Störer vor.
- Sie können auch das Ordnungsamt Ihrer Stadtverwaltung informieren. Dort ist man zuständig, wenn die Ruhestörung auf öffentlichem Gelände erfolgt und die Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung anzunehmen ist.
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