Die beste Nachricht vorweg: Ab dem Jahr 2013 dürfen Sie im Minijob statt wie bisher 400 € künftig bis zu 450 € verdienen. Außerdem wird die gesetzliche Rentenversicherungspflicht eingeführt, von der Sie sich aber befreien lassen können.
Auch im Minijob nur mit Arbeitsvertrag jobben
- Als Fahrer brauchen Sie einen gültigen Führerschein für das betreffende Fahrzeug. Daran führt kein Weg vorbei.
- Wichtig ist, dass Sie Ihr Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber auf eine feste Grundlage stellen. Bestehen Sie auf einem schriftlichen Arbeitsvertrag, auf den Sie nach dem Gesetz auch einen Anspruch haben.
- Arbeiten Sie keinesfalls schwarz. Dies lohnt sich in der Regel nicht. Sie haben keine Nachteile, wenn Sie ordnungsgemäß angemeldet werden. Der Arbeitgeber braucht Sie nur bei der Minijobzentrale zu melden. Im Internet finden sich die Anmeldeformulare.
- Als Fahrer im Minijob erhalten Sie Ihren Lohn brutto für netto, Sie zahlen weder Steuern noch Sozialabgaben. Dies gilt auch, wenn Sie nur nebenberuflich jobben und im Hauptberuf Ihr eigentliches Geld verdienen.
- Im Krankheitsfall haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung.
- Sie haben Anspruch auf Urlaub.
- Achten Sie darauf, dass in Ihrem Arbeitsvertrag diese Punkte geregelt sind. Wichtig ist auch, dass Ihre Tätigkeit als Fahrer möglichst genau beschrieben wird.
Als Fahrer haben Sie besondere Verantwortung
- Als Fahrer sind Sie besonders gefährdet. Ihr Arbeitgeber muss Sie bei der gesetzlichen Unfallversicherung gesondert gegen Arbeitsunfälle anmelden und versichern. Die Anmeldung bei der Minijobzentrale genügt nicht.
- Achten Sie darauf, die Verkehrsregeln einzuhalten. Als Fahrer sind Sie auf Ihren Führerschein angewiesen.
- Auch müssen Sie damit rechnen, dass ein künftiger Arbeitgeber, bei dem Sie als Fahrer arbeiten wollen, ein polizeiliches Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister verlangt. Ergeben sich daraus Anhaltspunkte, dass Sie öfter als Verkehrsrowdy unterwegs sind, sind Sie schnell arbeitslos.
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