Nicht ausdrücklich Erlaubtes ist von der Umgebung abhängig
- In der Einleitung wurde erwähnt, dass der Gedanke "Was nicht ausdrück erlaubt ist, ist verboten" von der Umgebung abhängt. Halten Sie sich auf Ihrem Grundstück auf, wo Sie Ihr Land frei nutzen können, dürfte vielmehr die Erklärung "Alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt" gelten, da es sich hier um Ihr Eigentum handelt, wobei auch hier erste Grenzen durch die Vorschriften des Bundeslandes zu beachten sind.
- Anders sieht es aus, wenn Sie sich in anderen Gebieten aufhalten. Plötzlich ist es gar nicht mehr so klar, was hier gemacht werden darf und was nicht. So werden Sie in anderen Häusern oder Firmen nichts von Diebstahl, dem Herumwerfen von Müll, Bemalen von Wänden oder lautem Schreien lesen. Doch sind solche und viele andere Handlungen, die nicht erwünscht sind.
- Unterscheiden können Sie somit zwischen direkten und indirekten Gesetzen bzw. erwünschten Handlungen. In einem Kaufhaus steht nicht, dass Sie Ihren Einkaufswagen füllen und dann irgendwo über Tage stehen lassen dürfen, und trotzdem ist es nicht erwünscht.
Was der Grundgedanke zum Verbotenen ist
- Spielfilme aber auch wirkliche Berichte aus dem Leben zeigen immer wieder, wie Menschen, die etwas klar ersichtlich Falsches getan haben, unbestraft davonkommen. Verantwortlich ist dafür das Gesetz.
- Sie entdecken zu viele Lücken, da einfach nicht an alles und jede Situation gedacht werden kann. Vieles ist verboten, jedoch kann nicht auf jede eventuelle Tat eingegangen werden.
- Somit kommt der Satz "Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten" auf eine besondere Position, die es nicht zu unterschätzen gilt. Den Wert werden Sie nicht nur in der Politik und in Gerichten sehen, sondern ebenso in Ihrer Familie als Elternteil. Wenn Sie Ihrem Kind nicht zuvor sagen, dass es mit dem Stift nicht auf den Boden malen soll, es jedoch trotzdem die besagte Tat ausführt, wie reagieren Sie?
- Bei der Grundlage "Alles was nicht verboten ist, ist erlaubt", dürften Sie das Kind nicht bestrafen, da Sie die Tat nicht verboten haben und sie somit erlaubt war. Doch würden Sie das nicht tun, würde Ihr Kind vielleicht auch die Handbremse am Auto lösen, Wasser in den Tank füllen, Briefe ungeöffnet in den Mülleimer werfen, Familienfotos zerreißen und einen Faden nach dem anderen aus dem Teppich ziehen - nur, weil Sie zuvor nicht jede Handlung verboten haben.
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