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"Was muss ich zum Arbeitsamt mitnehmen?" - Diese Unterlagen benötigen Sie

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Zum Arbeitsamt müssen Formulare mitgenommen werden.
Zum Arbeitsamt müssen Formulare mitgenommen werden. © Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / Pixelio
Wenn Sie plötzlich arbeitslos werden, sollten Sie so schnell wie möglich das Arbeitsamt aufsuchen. Damit Sie beim ersten Besuch keine Unterlagen vergessen, erfahren Sie hier, was man alles mitnehmen muss.

Was Sie benötigen

  • Personalausweis
  • Sozialversicherungsnummer
  • Rentennummer
  • Karte der Krankenkasse
  • Kündigung der letzen Arbeitsstelle
  • Antragsformulare

Was zum Arbeitsamt mitgenommen werden muss

  • Sie müssen auf jeden Fall Ihren Personalausweis mitnehmen, um sich ausweisen können. Alternativ können Sie auch Ihren Reisepass mit einer aktuellen Meldebestätigung mitnehmen. Die Ausweise dürfen nicht abgelaufen sein und Sie müssen persönlich bei Ihrem Arbeitsamt erscheinen.
  • Wenn Sie vorher in Ihrem Job angestellt waren, müssen Sie die Kündigung mitnehmen. Dieses gilt auch, wenn Sie selbst gekündigt haben. Im letzteren Fall könnte Ihnen eine Sperre auferlegt werden, sie gilt aber auch erst nach dem ersten Erscheinen bei Ihrem Arbeitsamt.
  • Damit Sie über das Arbeitsamt weiter krankenversichert werden, müssen Sie Ihre Plastik-Krankenversicherungskarte vorlegen. Dazu gehört die letzte Beitragsmitteilung der Krankenkasse. Sie wird meistens am Jahresende zugeschickt. Dort müssen die Beiträge der aktuellen Krankenversicherung und der aktuellen Pflegeversicherung aufgeführt sein.
  • Waren Sie vorher privat krankenversichert, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach dem Basistarif fragen und sich ein Angebot einholen. Dieser Basistarif ist vergleichbar mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, kostet aber relativ viel. Wenn Sie arbeitslos sind, wird dieser Basistarif halbiert und das Arbeitsamt muss diesen halben Basistarif erstatten.
  • Wenn Sie vorher schon in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis standen, sind Sie im Besitz eines Sozialversicherungsausweises. Dieser wurde Ihnen vor Aufnahme der ersten Beschäftigung zugesandt und ist Ihr Leben lang gültig. Diesen Sozialversicherungsausweis müssen Sie beim Besuch des Arbeitsamtes mitnehmen und vorlegen.
  • Haben Sie vorher schon in die Rentenkasse eingezahlt, wird Ihnen jährlich von der Rentenanstalt eine Aufrechnung zugestellt, wie viel Anspruch auf Rente Sie zukünftig haben, wenn sich an Ihren Einzahlungen nichts ändert. Auf dieser Mitteilung finden Sie auch Ihre Rentennummer. Sie sollten diese Auflistung zum Arbeitsamt mitnehmen.

Diese Formulare müssen Sie zum Arbeitsamt mitnehmen

  • Auf der Internetseite des Arbeitsamtes finden Sie alle Formulare, die Sie ausgefüllt mitnehmen müssen. 
  • Je nachdem, welche Leistungen vom Arbeitsamt Sie in Anspruch nehmen wollen, klicken Sie auf die jeweiligen Menüpunkte.
  • Haben Sie eine sozialversicherungspflichtige Arbeit verloren, haben Sie Anspruch für 1 Jahr auf das reguläre Arbeitslosengeld I. Dieses richtet sich nach dem letzten Nettoverdienst.
  • Waren Sie selbstständig oder hatten nur Minijobs, müssen Sie das Arbeitslosengeld II oder umgangssprachlich Hartz 4 beantragen. Dieser Regelsatz ist immer gleich und beträgt zurzeit 374 Euro. Hartz 4 muss auch beantragt werden, wenn Sie vorher das Arbeitslosengeld bezogen haben und der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist.
  • Sie müssen auf jeden Fall die Formulare für die Anträge ausfüllen und je nach Familiensituation auch die Anträge für eine Bedarfsgemeinschaft.
  • Weiterhin müssen Sie die Anträge über Ihre persönlichen Vermögensverhältnisse ausfüllen und mitnehmen.
  • Haben Sie keine Möglichkeit vorab die Formulare aus dem Internet zu beziehen, reicht es auch, wenn Sie erst einmal so bei Ihrem Arbeitsamt erscheinen. Die Formulare werden Ihnen dann persönlich ausgehändigt und Sie können Sie zu Hause ausfüllen und nachreichen.

Der Antrag gilt bei Ihrem ersten Erscheinen beim Arbeitsamt auch ohne Formulare auf jeden Fall als gestellt und das Datum wird zur Bewilligung herangezogen (Stand: Januar 2012).

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