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Was kostet die Berufsgenossenschaft? - Das sollten Sie als Arbeitgeber wissen

Bauberufsgenossenschaft ist für Arbeitnehmer im Baugewerbe zuständig.
Bauberufsgenossenschaft ist für Arbeitnehmer im Baugewerbe zuständig.
Wer in Deutschland ein Unternehmen eröffnet oder führt, gehört in vielen Fällen automatisch einer Berufsgenossenschaft an. Für angestellte Arbeitnehmer gilt die Versicherung in der Berufsgenossenschaft auf jeden Fall. Die Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft richtet sich nach der jeweiligen Branche, insgesamt sind es neun, wobei die Pflichtmitgliedschaft unterschiedlich kostet. Je höher die Unfallgefährdung in einem Beruf ist, desto höher sind auch die Beiträge.

Als Unternehmer müssen Sie für jeden Ihrer Angestellten Beiträge an die Berufsgenossenschaft zahlen. Ob Sie als Selbstständige und Unternehmer in gleicher Weise der Berufsgenossenschaft angehören müssen, bestimmen die jeweiligen Satzungen der Berufsgenossenschaften. 

Was leistet eine Berufsgenossenschaft

  • Berufsgenossenschaften übernehmen im Gegensatz zur Krankenversicherung die Kosten für Unfallfolgen in Betrieben. Dazu zählen die Kosten für medizinische Behandlungen und Rehabilitation. Außerdem sind Berufsgenossenschaften zuständig für die Verhütung von Unfällen.
  • Versicherte erhalten nach einem betrieblichen Unfall und Arbeitsunfähigkeit ein tägliches Verletztengeld. Bei Verlust der Erwerbsfähigkeit wird eine Verletztenrente in Höhe von jährlich zwei Drittel der Versicherungssumme gezahlt, bei Teilerwerbsunfähigkeit Zahlung einer Teilrente. 
  • Bei Unfalltod kommt es in Abhängigkeit von der Versicherungssumme zur Auszahlung einer Witwenrente und Halbwaisenrente. 

Die in die Beitragserrechnung eingehende Gefahrenklasse berücksichtigt das Unfallrisiko im jeweiligen Beruf. In der Gefahrenklasse 0,26 beträgt der Versicherungsbeitrag die Hälfte wie in der Gefahrenklasse 0,52. Die Gefahrenklassen der jeweiligen Berufsgenossenschaften können Sie nicht miteinander vergleichen.

Was kostet die Versicherung der Arbeitnehmer dem Unternehmer

Berufsgenossenschaften arbeiten nicht gewinnorientiert. Die Ermittlung der Beiträge erfolgt auf der Grundlage sogenannter Umlageverfahren. Dazu legen sie einen jährlichen Beitragsschlüssel fest. Die Grundlage dafür bildet die Auswertung des tatsächlichen Schadensverlaufs.

  • Genaue Beiträge aufgrund Ihrer konkreten Branchenzugehörigkeit finden Sie immer bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft. Grundlegend errechnen sich die Beiträge aus dem jedes Jahr neu festzulegenden Beitragsschlüssel, der Gefahrenklasseneinstufung und der Versicherungssumme.
  • Bei Arbeitnehmern richtet sich die Versicherungssumme nach dem jeweiligen Jahresarbeitsverdienst. Leistungen der Berufsgenossenschaften und Beiträge gibt es auf dieser Grundlage.
  • Wenn Sie die doppelte Versicherungssumme vereinbaren, dann kostet Sie die Versicherung auch mehr. Sie zahlen einen doppelten Beitrag, erhalten dafür die doppelten Leistungen.  
  • Die in die Beitragserrechnung eingehende Gefahrenklasse berücksichtigt das Unfallrisiko im jeweiligen Beruf. In der Gefahrenklasse 0,26 beträgt der Versicherungsbeitrag die Hälfte wie in der Gefahrenklasse 0,52. Die Gefahrenklassen der jeweiligen Berufsgenossenschaften können Sie nicht miteinander vergleichen.

Fazit: Auch wenn Sie die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft einiges an Beiträgen kostet, sind diese Zahlungen den Betriebsausgaben zuzuordnen. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu den anderen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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