Häufigster Nachweis ist die Grunderwerbsteuer
- Wenn Sie eine Immobilie erwerben, sind Sie daran interessiert, dass Sie möglichst schnell im Grundbuch eingetragen werden. Nur dann kann die Bank die zur Finanzierung notwendige Grundschuld eintragen.
- Als Nachweis für die gezahlte Grunderwerbsteuer erhalten Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt. Dazu ist allerdings der Zahlungseingang auf dem Konto der Finanzbehörde notwendig.
- Schneller ist es, mit der von der Bank bestätigten Kopie des Überweisungsträgers zum Finanzamt zu fahren, und diese Kopie vorzulegen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird dann sofort ausgestellt und ist fertig zur Vorlage beim Grundbuchamt.
Unbedenklichkeitsbescheinigung auch bei Erbschaft manchmal notwendig
- Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist auch bei Erbschaften in einigen Fällen notwendig. Die ist der Fall, wenn Sie als Erbe im Ausland wohnen, und den hiesigen Finanzämtern unbekannt sind.
- Erbschaften unterliegen der Steuerpflicht, sofern Freibeträge überschritten werden. Mit der Unbedenklichkeitserkärung kann beispielsweise die Bank das Erbe auszahlen oder übertragen, da die Erfassung des Erben bei den Finanzbehörden nachgewiesen wurde.
- Sollten Sie sich mit dem Gedanken tragen, eine Schankkonzession zu beantragen, wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung ebenfalls notwendig.
- Sollten Sie studieren, und die Hochschule wechseln wollen, benötigen Sie ebenfalls eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese wird allerdings nicht vom Finanzamt, sondern von der bisherigen Universität ausgestellt und dient dazu, den Prüfungsanspruch bei einem Wechsel in ein artverwandtes Studium aufrecht zu erhalten.
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