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Was ist ein Studientag?

Ein Studientag dient der pädagogischen Weiterentwicklung.
Ein Studientag dient der pädagogischen Weiterentwicklung.
Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, was ein Studientag ist? Nun, ein regulärer Tag an einer Universität würden vielleicht viele jetzt denken. Doch ist das tatsächlich so? Lesen Sie hier mehr dazu.

Inhalt und Begriffsklärung eines Studientages

  • Ein Studientag kann einmal im Jahr von allgemeinbildenden Schulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt durchgeführt werden.
  • An einem Studientag nehmen die Lehrer (Lehrkräfte) und das pädagogische Personal - z. B. Erzieherinnen und Erzieher - z. B. aus der Hortbetreuung teil.
  • Ein Studientag ersetzt einen Unterrichtstag, d. h., für Schüler wird an diesem Tag kein Unterricht angeboten. Es ist eine reine schulinterne Veranstaltung.
  • Der Studientag ist eine ganztägige Versammlung, bei die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich mit den innerschulischen Vorhaben und Problemen befassen.
  • Des Weiteren kann er zur Kriterienerhebung der schulischen Qualitätssicherung, Ausarbeitung schulischer Curricula, einer Definition und Fortführung des Schulprogramms und Schulprofils und der Einbindung von Reformvorhaben in den Schulalltag genutzt werden.
  • Ein Studientag kann als innerschulische Fortbildung betrachtet werden.
  • Mit der Durchführung eines Studientages soll ein Beitrag zur pädagogischen und inhaltlichen Weiterentwicklung unter Einbeziehung des beteiligten Personals bewirkt werden.

Unter diesen Voraussetzungen ist ein Studientag durchführbar

  • Ob ein Studientag durchzuführen ist, entscheidet die Schulkonferenz. Dieses Gremium besteht aus der Schulleitung, Vertretern der Lehrkräfte, Vertretern der Schüler, Vertretern der Eltern und nicht schulzugehörigen Personen, die die Schule in ihrer pädagogischen Arbeit unterstützen sollen. Aufgaben der Schulkonferenz sind Beratung und Beschlussfassung für die schulische Selbstgestaltung.
  • Ist die Durchführung eines Studientages beschlossen, ist unverzüglich die Schulaufsichtsbeamtin bzw. der Schulaufsichtsbeamte zu informieren.
  • Die Schüler und die Erziehungsberechtigten sind mindestens 4 Wochen vor Durchführung eines Studientages zu informieren.
  • Ein Studientag darf nicht in den Ferien oder an Wandertagen/Schulfahrten durchgeführt werden.
  • Für Eltern, die ihre Kinder nicht anderweitig betreuen können, muss die Unterbringung z. B. an benachbarten Schulen gewährleistet werden.
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