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Ist an Fasching schulfrei?

Nicht alle Schüler Deutschlands haben an allen Faschingstagen schulfrei.
Nicht alle Schüler Deutschlands haben an allen Faschingstagen schulfrei.
Die Faschingstage gehören für viele Menschen in Deutschland zu den Höhepunkten des Jahres. Vielleicht geht es Ihnen ja ähnlich - oder doch zumindest Ihren Kindern. Sich verkleiden, feiern, an Umzügen teilnehmen - das macht gerade Kindern und Jugendlichen sehr viel Spaß. Doch wie sieht es eigentlich aus mit dem unbeschwerten Karnevalsvergnügen für alle, die noch zur Schule gehen: Gehören die närrischen Tage zur schulfreien Zeit? Diese Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten. Eine einheitliche Regelung gibt es diesbezüglich nämlich nicht.

Schulfreie Tage an deutschen Schulen

  • Es gibt in Deutschland unterschiedliche Arten von schulfreien Tagen: Die Schulferien, gesetzliche Feiertage und die sogenannten beweglichen schulfreien Tage, die jeder Schule zur Verfügung stehen.
  • Das Kultusministerium entscheidet über die Schulferien, deren Termine von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.
  • Möchte eine Schule bzw. ein Schulamtsbezirk außerhalb der Ferien oder gesetzlicher Feiertage unterrichtsfreie Tage festlegen, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Die beweglichen Ferientage können genutzt werden. Dabei handelt es sich meist um 3 oder 4 Tage, die auch gerne als Brückentage eingesetzt werden, wenn sie zwischen einem Feiertag und einem ohnehin arbeitsfreien Tag, z. B. einem Wochenende, liegen.
  • Um die Schüler vom regulären Unterricht zu befreien, können die Schulen auch einen Projekttag veranstalten. Der Nachteil ist, dass die Lehrer weiterhin Aufsicht und Verantwortung für ihre Schüler haben - für Karnevalsveranstaltungen bieten sich Projekttage also weniger an.
  • Auch eine stundenweise Freistellung vom Unterricht ist möglich. Dazu müssen die Eltern einen Antrag stellen, der Klassenlehrer muss diesen Antrag genehmigen.

Faschingstage sind keine Feiertage

  • Die Faschingstage, die meist in den Februar oder März fallen, sind in Deutschland keine gesetzlichen Feiertage. Selbst der Rosenmontag gilt auch weltweit nur in sehr wenigen Gebieten als gesetzlicher Feiertag.
  • In Gebieten, in denen Fastnacht oder Karneval besonders lange Tradition haben, gibt es die sogenannten Brauchtumstage. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel sollen die Schulen einen ihrer beweglichen Ferientage als Brauchtumstag in die Karnevalszeit legen.
  • Glück haben auch die Schüler, die in der Karnevalswoche ohnehin Schulferien haben. In einigen Bundesländern kommt es vor, dass die Winterferien oder Frühjahrsferien in die Faschingszeit fallen. In Baden-Württemberg z. B. werden diese Ferien als Faschingsferien bezeichnet, da sie meist am Rosenmontag beginnen.
  • In Karnevalhochburgen haben die Schüler an den wichtigsten Tagen der Faschingswoche meist keinen Schulunterricht. Jedoch gilt das nicht für alle Faschingstage und auch nicht jede Schule handhabt das auf dieselbe Weise.
  • Ob eine Schule an bestimmten Karnevalstagen Unterricht abhält oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab.
  • Anstatt ihren Schülern für Feierveranstaltungen freizugeben, kann es sein, dass eine Schule selbst Karneval veranstaltet.
  • Liegt eine Schule nahe des Zentrums einer Stadt, in der Karnevalsumzüge stattfinden, ist es oft schwierig, den Schulunterricht auf gewohnte Weise fortzuführen. Die Schüler bekommen stattdessen einen unterrichtsfreien Tag und können so auch am närrischen Treiben teilnehmen.
  • An einigen Schulen gibt es in der Karnevalszeit immer wieder Probleme mit alkoholisierten Schülern. Entweder erscheinen die Schüler der eigenen Schule schon morgens betrunken zum Unterricht, oder Schüler anderer Schulen, die an diesem Tag freihaben, stören den Schulbetrieb. Manche Schulen ziehen es deshalb vor, an diesen Tagen die Verantwortung lieber den Eltern zu überlassen - und die Schüler bekommen schulfrei.

Wenn Sie definitiv wissen möchten, ob es für Sie selbst oder Ihre Kinder eine Möglichkeit gibt, an Fasching schulfrei zu bekommen, sollten Sie sich an Ihrer Schule bzw. bei Ihrem Klassenlehrer erkundigen. Falls die Schule auch zur Karnevalszeit weiterhin regulären Unterricht abhält, könnten Sie es als letzte Möglichkeit in Betracht ziehen, bei Ihrem Klassenlehrer einen Antrag auf stundenweise Freistellung einzureichen.

Tipp: Einen Überblick über die verbindlichen Ferientermine der deutschen Bundesländer finden Sie bei Schulferien.

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