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Was für Kosten kommen nach dem Hauskauf? - Die 5 wichtigsten

Mit einem Hauskauf sind auch Folgekosten verbunden.
Mit einem Hauskauf sind auch Folgekosten verbunden.
Neben dem Kaufpreis fallen nach einem Hauskauf noch sogenannte Kaufnebenkosten an, die je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfallen können. Doch welche Kosten gehören eigentlich dazu ?

Kosten, die Sie beim Kauf eines Hauses einplanen sollten

Neben dem Kaufpreis für eine Immobilie müssen noch sogenannte "Kaufnebenkosten" einkalkuliert werden. Zu ihnen gehören u. a. Kosten für den Notar und Grundbucheintragungen, Steuern sowie Nebenkosten für die Finanzierung. 

  • Der Hauskauf erfordert einen notariell beglaubigten Kaufvertrag. Die Kosten dafür, die in der Regel der Käufer zahlt, liegen zwischen 1,0 und 1,5 % des Kaufpreises. 
  • Erst durch die Eintragung im Grundbuch werden Sie in Deutschland Eigentümer eines Grundstücks. In diesem Grundbuch werden sämtliche Beurkundungen über Eigentum, Grundschuld oder entsprechende Hypothek eingetragen. Die Kosten hierfür betragen etwa 0,5 % des Kaufpreises.
  • Nach dem Hauskauf übersendet der Notar den beurkundeten Kaufvertrag an das Finanzamt. An das Finanzamt müssen Sie dann auch die Grunderwerbssteuer entrichten. Diese liegt zwischen 3,5 und 5,0 % und fällt von  Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aus. 
  • Bei der Aufnahme eines Darlehens fallen neben Tilgungsraten und Zinsen auch weitere Kosten an. Zu ihnen gehören Wertermittlungsgebühren, die bei der Festsetzung eines Beleihungswertes der betreffenden Immobilie durch die Bank anfallen, sowie sogenannte Bereitstellungszinsen, die von den Kreditinstituten verlangt werden, wenn das Darlehen nicht innerhalb einer festgesetzten Frist abgerufen wird.

Folgekosten, die beim Hauskauf anfallen

Das wichtigste Argument zum Kauf eines Hauses ist wohl, dass keine Miete mehr gezahlt werden muss. Aber auch als Eigentümer eines Hauses müssen Sie diverse monatliche Kosten stemmen, denn mietfrei bedeutet nicht kostenfrei.

  • Ein Kostenfaktor ist die Grundsteuer, die von Städten und Gemeinden erhoben wird. In der Regel kommt hier die 'Grundsteuer B' infrage. Dieser Betrag setzt sich aus dem durch das Finanzamt ermittelten Einheitswert und der entsprechenden Steuermesszahl zusammen. Die ermittelte Grundsteuer ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, da die Städte und Gemeinden den Hebesatz selbst festlegen.
  • Weitere Kostenfaktoren sind die Gebühren für die Straßenreinigung sowie für die Kanal- und Abfallentsorgung. Die Kanal- und Abwassergebühren werden nach Kubikmeter berechnet. Dieser kostet in Deutschland durchschnittlich 2,40 Euro. Die Höhe der ortsabhängigen Gebühren für die Müllentsorgung richtet sich meist nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, der Tonnengröße und den Leerungsintervallen.
  • Außerdem sollten Sie noch an die Aufwendungen für Strom, Heizung und Trinkwasser denken. Die ebenfalls ortsabhängige Gebühr für Trinkwasser setzt sich aus einer entsprechenden Grundgebühr und dem jeweiligen Kubikmeterpreis zusammen. Die Höhe der Stromkosten ist abhängig vom jeweiligen Anbieter sowie dem jeweiligen Verbrauch. Die Heizkostenhöhe ist von Faktoren wie Dämmung, Anzahl der Außenwände, Bausubstanz und der Raumhöhe abhängig, wobei eine gute Dämmung die Aufwendungen deutlich senken kann. Kosten fallen auch für die jährliche Wartung der Heizanlage an.
  • Eine wichtige Position nach dem Hauskauf stellen sämtliche Versicherungen dar, die Sie nach einem Hauskauf abschließen sollten. Besonders wichtig hierbei sind die Gebäudeversicherung zum Schutz vor Schäden, die am Gebäude entstehen können, und eine Hausratversicherung, die Gegenstände im Haus absichert. In einigen hochwassergefährdeten Gebieten Deutschlands sind zudem entsprechende Zusatzversicherungen erforderlich.
  • Je nach Alter und Zustand der Immobilie können finanzielle Belastungen für Instandsetzungen auf Sie zukommen. Deshalb sollten Sie als Eigentümer Rücklagen bilden, die derartige Auslagen abdecken können. Instandsetzung ist nicht mit Instandhaltung zu verwechseln. Während Instandhaltung möglichen Schäden vorbeugen soll, fallen Instandsetzungskosten für die Beseitigung bereits vorhandener Schäden an.
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