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Was bedeutet "unfrei zurückschicken"?

Unfreie Sendungen sind teuer und werden oft nicht angenommen.
Unfreie Sendungen sind teuer und werden oft nicht angenommen.
Vor allem im Onlinehandel kommt es oft vor, dass Sendungen an den Absender unfrei zurückgeschickt werden. Für den Händler ist dieser Vorgang des kostenfreien Zurückschickens allerdings ärgerlich, denn es bedeutet hohe Zusatzkosten, was in den meisten Fällen vermeidbar wäre.

"Unfrei zurückschicken" - ein Service von DHL

Manchmal ist es ärgerlich, da haben Sie etwas im Internet bestellt und es passt nicht, ist defekt oder gefällt mit einem Male nicht mehr. Da liegt der Impuls des "schnellen Zurückschickens" sehr nahe und Geld soll es auch nicht noch mehr kosten. Also fällt vielen der Service "Unfrei" von DHL ein.

  • "Unfrei zurückschicken" bedeutet, dass Sie keine Portokosten für den Versand bezahlen müssen. Diese übernimmt - zwar eher unfreiwillig - der Empfänger. 
  • Eine Voraussetzung gibt es aber: Sie müssen zwingend einen Absender auf die Sendung schreiben. Denn wenn der Empfänger die Annahme verweigert, kommt das Paket mit den Kosten zu Ihnen zurück.
  • Diese Sendung können Sie nur am Schalter einer Postfiliale aufgeben. Sagen Sie dem Mitarbeiter, dass Sie das Paket unfrei versenden wollen, und er wird alles Weitere in die Wege leiten. Eine Bestätigung in Form von Quittung oder dergleichen bekommen Sie übrigens nicht.
  • Denken Sie daran, dass die Größe der Sendung für DHL egal ist. Bis 31,5 kg gibt es keine Abstufungen. Ein kleiner Brief, der ohne Porto zurückgeschickt wird, kostet den Empfänger genauso viel wie ein großes Paket.

Was bedeutet es für den Empfänger

  • Der Empfänger einer unfreien Sendung wird benachrichtigt und muss das Porto und die sonstigen Aufwendungen sehr teuer bezahlen. Jede Lieferung kostet ihn 15 Euro (Stand Mai 2013), was dazu führen kann, dass der Empfänger diese Sendungen nicht annimmt.
  • Ist es der Fall, dass der Empfänger die Annahme verweigert, kommt das Paket an Ihre Adresse zurück und Sie müssen die Kosten - häufig mit weiteren Zusatzkosten - bezahlen. Weigern auch Sie sich, dann kommt das Paket nach einer Frist zu einem zentralen Aufbewahrungsort von DHL, was bedeutet, dass der Inhalt irgendwann einmal versteigert wird.
  • Deshalb schreiben manche Onlinehändler auch in ihren AGB, dass sie solche Sendungen grundsätzlich nicht annehmen. Das kann zwar zu einer Abmahnung des Unternehmens führen, da es wettbewerbswidrig ist, aber Ihnen nützt das dann nichts. Sie müssen beweisen, dass Sie das Paket zurückgeschickt haben und der Inhalt nicht mehr in Ihrem Besitz ist, wenn Sie eine gekaufte Sache umtauschen oder den Kauf widerrufen möchten.

Besser ist es daher, bei einem Umtausch oder Rückgabe einer Ware die Portokosten erst zu bezahlen und hinterher mit dem Wert der Ware zurückzufordern.

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