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Annahme verweigert - Wissenswertes rund um die Rücksendung

Die Annahme von Briefen können Sie verweigern.
Die Annahme von Briefen können Sie verweigern.
Wer oftmals unerwünschte Werbung oder Sendungen im Postkasten hat, kann die Sendungen mit dem Vermerk "Annahme verweigert" wieder zurücksenden. Was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie hier.

Annahme verweigert - die Sendungen zurückschicken

  • Prinzipiell können Sie alle Sendungen, die Sie nicht wünschen mit dem Vermerk "Annahme verweigert" wieder zurücksenden. Der ursprüngliche Absender muss dann das Rückporto zahlen und wird durch die Annahmeverweigerung mehr oder weniger dezent darauf hingewiesen, dass der Empfänger keine weiteren Sendungen wünscht.
  • Die Methode der unfreien Rücksendung der Postsachen wird meistens bei Werbebriefen angewandt. Senden Sie diese regelmäßig unfrei zurück, dann können Sie davon ausgehen, dass der Absender über kurz oder lang den Versand der Werbebriefe einstellen wird. Grund ist, dass der ständige Versand und das Zahlen des Rückportos unverhältnismäßige Kosten verursacht.
  • Auch Zeitschriften können Sie mit "Annahme verweigert" zurückschicken, wenn Sie beispielsweise ein Abonnement kündigen wollen oder unbestellte Zeitschriften nicht bezahlen sollen. Die Verlage reagieren in der Regel dann so, dass sie die Lieferungen einstellen und Ihnen dann eine Abschlussrechnung schicken.

Was Sie bei der Rücksendung beachten sollten

Wenn Sie etwas mit "Annahme verweigert" zurückschicken möchten, können Sie dies ganz einfach tun.

  1. Schreiben Sie oben rechts auf den noch ungeöffneten Brief oder die Sendung groß und gut leserlich "Annahme verweigert". Am besten Sie benutzen einen wasserfesten Stift oder Kugelschreiber, damit der Vermerk gut leserlich bleibt.
  2. Werfen Sie dann die Sendung wieder in den Postkasten oder geben Sie sie bei einer Postfiliale ab.

Bevor Sie sich dazu entschließen, die Annahme einer Sendung zu verweigern, sollten Sie jedoch immer einen Blick darauf werfen, was Ihnen wer geschickt hat. Verweigern Sie nicht die Annahme der Briefe von öffentlichen Behörden, diese können sehr wichtig sein. Auch macht es Sinn, Rechnungen zu öffnen und die Annahme nicht zu verweigern. Hat Ihnen jemand fälschlicherweise eine Rechnung geschickt, so lässt sich der Umstand besser klären, wenn Sie den Brief behalten und öffnen.

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