Hinweise zur Dienstleistung „unfrei versenden“
- Wenn Sie ein Paket bei DHL als „unfrei“ versenden, dann werden die Portokosten beim Empfänger eingezogen. Allerdings sind die Kosten für den Empfänger weitaus höher, als wenn Sie das Paket normal frankieren.
- Ein „unfreies“ Paket kostet den Empfänger pauschal 15 Euro. Dabei ist es egal, ob es sich dabei um ein Paket in Briefgröße handelt oder um ein 20-kg-Paket. Auch die Versandform „Rolle“ kann als „unfreie“ Sendung aufgegeben werden. Sperrgut kann ebenfalls als „unfrei“ versendet werden. Hier beträgt die Porto-Pauschale allerdings 38,80 Euro.
- Die „unfreie“ Sendung kann mit keiner anderen Serviceleistung wie „Nachnahme“ oder „Einschreiben“ kombiniert werden.
- Sollte der Empfänger die Annahme des „unfreien“ Pakets verweigern, wird das Paket von DHL zu Ihnen zurückgesendet. Dabei werden Ihnen die gesamten Portokosten zur Last gelegt. Wer die Dienstleistung beauftragt, ist auch verpflichtet, diese letztendlich zu bezahlen.
- Sollten Sie dann auch die Annahme des „unfreien“ Paketes verweigern, weil Sie nicht bereit sind, das erhöhte Porto zu tragen, wird DHL das Paket an einer zentralen Stelle einlagern. Diese Einlagerungskosten gehen ebenfalls zu Ihren Lasten.
- Nach einiger Zeit wird das Paket bei Nichteinlösung entweder von DHL entsorgt oder - bei höherer Wertigkeit des Inhalts - versteigert. Ihre aufgelaufenen Kosten bleiben allerdings bzw. werden verrechnet.
- Aus diesem Grund haben viele Onlineshops in ihren AGB den Passus „unfreie Sendungen werden nicht angenommen“ aufgenommen. Allerdings ist diese Aussage nach der neuesten Rechtsprechung wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden. Demnach müssen Händler die „unfreie“ Sendung zwar annehmen, können aber die Mehrkosten Ihnen wieder in Rechnung stellen. Bei einem normalen Paket von 6,90 Euro wären das dann 15 Euro - 6,90 Euro = 8,10 Euro.
- Sie sollten sich sehr genau überlegen, ob Sie ein Paket „unfrei“ versenden wollen. Fragen Sie den Empfänger unbedingt vorher, ob er die „unfreie“ Sendung annehmen wird. Meist wird der Händler eine eigene Vorgehensweise zur kostengünstigen Rückabwicklung einer Bestellung vorschlagen.
- „Unfreie“ Sendungen können nur in der Postfiliale aufgegeben werden. Sie können nicht von und zu Packstationen versendet werden.
Bei DHL das Paket aufgeben
- Packen Sie Ihr Paket nach den Richtlinien von DHL.
- Besorgen Sie sich einen Paketaufkleber. Sie bekommen ihn direkt in Ihrer Postfiliale. Die Aufkleber liegen meistens im Schalterraum aus.
- Tragen Sie links Ihren Absender ein und geben rechts die Empfänger-Adresse an.
- Kleben Sie den ausgefüllten Paketschein auf Ihr Paket, indem Sie die Folie auf der Rückseite entfernen.
- Schreiben Sie sicherheitshalber neben den Aufkleber direkt auf das Paket mit einem Stift das Wort „unfrei“.
(Früher gab es auf den Paketscheinen ein eigenes Ankreuz-Feld für „unfrei“ - dieses fehlt auf den neueren Scheinen.) - Gehen Sie mit Ihrem Paket an den Schalter und sagen Sie bei der Abgabe, dass Sie dieses Paket als eine „unfreie Sendung“ aufgeben möchten. Der DHL-Mitarbeiter wird noch eigene Vermerke auf das Paket kleben und Ihnen einen Einlieferungsnachweis aushändigen. Bewahren Sie ihn gut auf, denn mit der darauf enthaltenen Tracking-Nummer können Sie jederzeit im Internet oder telefonisch die Sendung verfolgen.
Briefe unfrei versenden
Wenn Sie einen Brief unfrei versenden wollen, dann sollten Sie wie folgt vorgehen:
Vermerken Sie auf dem Brief den Kommentar "Porto zahlt Empfänger".
Sollte dieser Kommentar fehlen, dann könnte es sein, dass Sie als Absender den Brief zurückerhalten, da die Post davon ausgeht, dass das Porto aus Versehen fehlt.
Einen Brief, den Sie unfrei versenden, könnte vom Empfänger nicht angenommen werden. Dies kann deshalb passieren, da in diesem Fall zum regulären Porto ein sogenanntes Nachporto hinzukommt.
In der Folge passiert es dann, dass Sie den Brief zurückerhalten und noch mal eine höhere Gebühr bezahlen müssen.
Sollten Sie dann wiederum die Annahme verweigern, dann könnte dies zu relativ hohen Gebühren führen. Im Notfall könnte die Deutsche Bundespost eine Lagergebühr erheben, da die Post mehrere Versuche unternimmt, Ihnen den Brief wieder zuzustellen.
Wenn Sie solche Probleme vermeiden möchten, dann sollten Sie vorher mit dem Empfänger abklären, ob dieser das Porto übernimmt. Viele Firmen versenden für eine Rückantwort einen Briefumschlag, auf dem bereits per Maschine vermerkt ist, dass sie das Porto übernehmen. Auf solch eine Art einen Brief unfrei zu versenden, sollte kein Problem darstellen.
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