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Warenkennzeichen - zwischen diesen beiden müssen Sie unterscheiden

Bei Gemüse - Ausweis vom Herkunftsland
Bei Gemüse - Ausweis vom Herkunftsland
Gesetzliche Warenkennzeichen dienen der Verbraucherinformation. Vor einem Einkauf sollen Sie wissen, was Sie eigentlich erwerben. Freiwillige Warenkennzeichen möchten Ihnen spezielle Eigenschaften und Vorzüge der Produkte nahe bringen. Einen gesetzlichen Standard gibt es hierfür nicht.

In Deutschland treffen Sie zwei unterschiedliche Arten der Warenkennzeichen an.

Unterschiedliche Warenkennzeichen bei der Warenkennzeichnung

  • Zum einen handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung und zum anderen gibt es die Warenkennzeichnung auf freiwilliger Grundlage.
  • Ihnen tritt die gesetzlich vorgeschriebene Warenkennzeichnung jeden Tag gegenüber. Sie finden auf unzähligen Produkten, unter anderem die Anschrift des Herstellers, Gewichtsangaben sowie weitere Maße in Anlehnung an die in Deutschland geltenden Bestimmungen.
  • Das Mindesthaltbarkeitsdatum wird auf Lebensmitteln aufgedruckt, um auf eine gewisse, meist kurze Haltbarkeit aufmerksam zu machen.
  • Der Aufdruck der sogenannten Verkehrszeichnung ermöglicht es Ihnen als Verbraucher, die genaue Herkunft eines Lebensmittels nachzuvollziehen. Gleichzeitig dient es dazu, dass Sie ähnliche Produkte nicht miteinander verwechseln.
  • Zu den per Gesetz vorgeschrieben Warenkennzeichen zählt das Angeben der jeweiligen Inhaltsstoffe. Als Verbraucher erhalten Sie so Auskunft, ob ein Produkt spezielle Duftstoffe, Aromen oder Konservierungsstoffe enthält.
  • Für spezielle elektrische Geräte muss eine Energieverbrauchs-Kennzeichnung mit einem Energie-Label vorgenommen werden.

Freiwilliges Kennzeichnen mit Öko-Siegel, Prüf-Label und Sicherheitskennzeichen

  • Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Warenkennzeichen gibt es noch die freiwillige Warenkennzeichnung, die Sie gleichfalls auf vielen Produkten finden.
  • Hierzu zählen unter anderem weitere Angaben zu einem speziellen Produkt. Dabei geht es um das Hervorheben einer bestimmten Qualität eines Produktes oder das Verweisen auf einen Sicherheitszustand.
  • Diese Angaben finden Sie nicht unter einem einheitlichen Standard. Vielmehr legen sogenannte Gütegemeinschaften Kriterien fest. Sie prüfen Produkte und entscheiden, ob Sie gut sind oder nicht.
  • Zu speziellen Prüfsiegeln zur Warenkennzeichnung gehören GS Siegel, der blaue Engel, Öko-Tex oder auch das TÜV-Zeichen.
  • Die Warenkennzeichnung unterliegt einer ständigen Veränderung. Was in Deutschland Gültigkeit hat, muss im Ausland so nicht der Fall sein.

Schauen Sie immer genau hin, wer welches Produkt wo geprüft hat. Noch hat die EU nicht alle Warenkennzeichen vereinheitlichen können.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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