Mieterstreitigkeiten sind in Deutschland keine Seltenheit. Oftmals geht es hierbei um Ruhestörungen. Das Gesetz schreibt genau vor, wann in Mietswohnungen Ruhetage sind und wann Ruhezeiten stattfinden, in denen bestimmte Verhaltensweisen zu unterlassen sind. Sonntag ist hierbei ein Tag, an dem viele Tätigkeiten zu unterlassen sind.
Verhaltenshinweise für den Sonntag als Ruhetag
- Nach dem Gesetz ist der Sonntag ein Ruhetag. Dasselbe trifft auf Feiertage zu. An allen anderen Tagen gibt es bestimmte Ruhezeiten. An Sonn- und Feiertagen gilt jedoch die ganztägige Ruhezeit. Dies löst bestimmte Pflichten bei den Mietern einer Mietswohnung und Eigentümern eines Hauses aus.
- Sie müssen in diesen Zeiten nicht auf übliche Geräusche verzichten. Dieses Erfordernis wäre ja auch sehr weltfremd. Schließlich ist es nicht möglich einem Hund zu verbieten zu bellen, oder Kindern zu verbieten beim Spielen Geräusche zu verursachen.
- Lärm, den man bei der üblichen Benutzung einer Wohnung oder eines Hauses verursacht, muss man nicht unterlassen. So darf man sich die Haare Föhnen, die Badewanne mit Wasser befüllen oder die Waschmaschine anstellen.
- Was man in diesen Zeiten zwingend unterlassen soll, ist eine Lärmbeeinträchtigung, die über das übliche Maß hinausgeht. So darf man nicht den Rasen mähen, Musik hören, die lauter ist als die Zimmerlautstärke oder ein Loch in die Wand bohren.
Die Ruhezeiten nach dem Gesetz
- Nach dem Gesetz gelten ganz bestimmte Ruhezeiten, neben den Ruhetagen, die einzuhalten sind. Ruhetage sind immer an Sonntagen und an Feiertagen.
- Daneben muss man die Nachtruhe einhalten. Diese ist immer von 22:00 Uhr nachts bis 6:00 morgens. Dies hat den Zweck, dass die Hausbewohner den erholsamen Schlaf finden. Wer eine Party feiern will, sollte vorab die Nachbarn informieren und fragen, ob diese nichts dagegen haben.
- Wer einen Garten hat, sollte Gartenarbeiten nicht vor 9 Uhr morgens ausüben. So dürfen Sie im Garten von 9 Uhr bis 17 Uhr den Rasen mähen. Eine Ausnahme hiervon bildet jedoch die Mittagsruhe. Sie ist von 13 Uhr bis 15 Uhr einzuhalten.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?