Alle Kategorien
Suche

Vorübergehender Personalausweis - so beantragen Sie ihn

Immer mit gültigen Papieren unterwegs
Immer mit gültigen Papieren unterwegs
Ihr Personalausweis ist bereits seit langem abgelaufen, ohne dass Sie es gemerkt haben, oder man hat Ihnen die Tasche mit all Ihren Papieren gestohlen und Sie brauchen nun dringend neue Ausweispapiere. Die Lösung: ein vorübergehender Personalausweis. Erfahren Sie hier, wie Sie ihn beantragen.

Was Sie zum Personalausweis wissen müssen

  • Jeder, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, hat einen Anspruch darauf, dass ihm ein Personalausweis ausgestellt wird.
  • Sind Sie noch keine 24, hat der neue Ausweis eine Gültigkeit von lediglich sechs Jahren. Danach wird der Abstand etwas größer und Sie müssen sich nur noch alle zehn Jahre um die Aktualisierung Ihrer Papiere kümmern. Ausweispapiere kann man nämlich leider nicht einfach verlängern lassen.
  • Da Sie den Antrag für den neuen Ausweis unterschreiben müssen und die Sachbearbeiter Ihre Identität prüfen müssen, müssen Ausweispapiere auch immer persönlich beantragt werden. Das gilt auch für den vorläufigen Personalausweis.

Ein vorübergehender Ausweis - wie Sie ihn beantragen

  • Ein vorübergehender Personalausweis wird immer dann ausgestellt, wenn die Ausweispapiere verloren oder gestohlen wurden oder aber an Gültigkeit verloren haben.
  • Sie benötigen den vorläufigen Ausweis jedoch nur, wenn Sie sich anderweitig nicht ausweisen können. Haben Sie zum Beispiel einen noch aktuellen Reisepass, dann reicht es aus, den Personalausweis zu beantragen, ohne zeitgleich einen vorläufigen Ausweis ausgestellt zu bekommen.
  • Gehen Sie zunächst zu einem Fotografen und lassen neue Passbilder erstellen. Erklären Sie diesem genau, wofür Sie die Bilder benötigen, da es spezielle Bestimmungen gibt, wie ein Foto für einen Personalausweis aussehen muss.
  • Mit den Fotos gehen Sie dann zum örtlichen Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt. In der Regel wird dort kein Termin benötigt. Je nach Größe der Stadt sollten Sie sich jedoch auf Wartezeiten einrichten. 
  • Erklären Sie Ihrem Sachbearbeiter, dass Sie einen vorläufigen Personalausweis benötigen, und beantragen Sie den neuen "richtigen" Personalausweis gleich mit. Denn ein vorübergehender Ausweis ist begrenzt auf 3 Monate.
  • Die Kosten für einen vorläufigen Personalausweis belaufen sich aktuell (Stand 4/2012) auf 10,00 EUR, die Sie direkt bezahlen müssen.
  • Den vorläufigen Personalausweis können Sie dann sofort mitnehmen.
Teilen: