Was Sie benötigen
- aktuelles Lichtbild
- abgelaufener Ausweis
Der Personalausweis ist ein staatliches Dokument, mit dem Sie sich ausweisen können und das Sie eigentlich stets bei sich tragen sollten. Bei allgemeinen Verkehrskontrollen benötigen Sie Ihren Ausweis, genauso wenn Sie die Grenze überqueren oder mit dem Flugzeug ins Ausland reisen. Deshalb sollte Ihr Ausweis nicht abgelaufen sein.
Was tun, wenn der Ausweis abgelaufen ist?
- In Deutschland gilt: Personen, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben, sind dazu verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu beantragen. Bis zum 24. Lebensjahr ist der Ausweis für die Dauer von sechs Jahren gültig, danach müssen Sie den Ausweis alle zehn Jahre erneuern lassen.
- Grund für die regelmäßige Erneuerung: Sie verändern sich mit der Zeit beziehungsweise Ihr Aussehen. Der Personalausweis enthält aber ein Lichtbild und dieses sollte einigermaßen aktuell sein. Klar, dass Sie mit 40 nicht mehr aussehen wie mit 25.
- Sie sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis bei sich zu führen. Ist dies nicht der Fall und Sie kommen beispielsweise in eine Verkehrskontrolle, können Ihnen die Beamten ein Bußgeld verordnen. Denn einen abgelaufenen Ausweis nicht zu verlängern bedeutet eine Ordnungswidrigkeit.
- Vorsicht auch, wenn Sie eine Reise planen! In manchen Ländern wird verlangt, dass der Reisepass oder Personalausweis noch mindestens drei Monate nach dem Einreisedatum gültig ist. Geraten Sie da an einen strengen Flughafenbeamten, kann es für Sie ganz schön ärgerlich enden.
- Ihren Ausweis verlängern lassen Sie im für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde. Rechnen Sie ein, dass es zwischen 10 und 30 Tagen dauern kann, bis Ihr neuer Ausweis fertig ist. Kümmern Sie sich also lieber schon ein bisschen früher um die Erneuerung des abgelaufenen Ausweises.
- Zum Einwohnermeldeamt bringen Sie den alten, abgelaufenen Ausweis mit und dazu noch ein aktuelles Lichtbild. Dieses muss die Maße 45 mm auf 35 mm haben und den biometrischen Vorgaben für Gesichtsbilder erfüllen. Achten Sie beim Fotografen darauf, dass Sie keine Kopfbedeckung tragen und bei speziellen Frisuren nicht zu viel Haare das Gesicht bedecken.
- Außerdem müssen Sie eine Gebühr für den neuen Ausweis entrichten. Diese liegt bei unter 24-Jährigen bei 22,80 Euro, bei allen Personen ab 24 Jahren 28,80 Euro.
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