Was Sie benötigen
- abgelaufenen Personalausweis
- Passbild
- Bargeld für die Zahlung der Gebühren
Dass Ihr Personalausweis abgelaufen ist, bekommen Sie mitunter gar nicht sofort mit, denn Sie benötigen das Dokument nicht alltäglich. Mitunter wird das Ablaufdatum auch bei einer Verkehrskontrolle oder einer Ausweiskontrolle beim Einlass in eine Diskothek nicht kontrolliert. Bankgeschäfte können Sie ohne gültigen Ausweis jedoch nicht erledigen, ebenso sollten Sie mit einem abgelaufenen Ausweis nicht ins europäische Ausland fahren. Bei Reisen in andere Länder müssen Sie oftmals ohnehin einen Ausweis besitzen, der noch einige Zeit gültig ist. Wenn Sie das neue Dokument dringend benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Er ist für eine begrenzte Zeit gültig und Sie bekommen ihn sofort ausgestellt.
Vorläufiger Personalausweis - die richtige Beantragung
- Sie müssen sich an das Einwohnermeldeamt wenden, in dem Sie mit dem ersten Wohnsitz gemeldet sind. Nur dort können Sie einen neuen Personalausweis beantragen und es kann ein vorläufiger Ausweis ausgestellt werden.
- Nehmen Sie Ihren abgelaufenen Ausweis mit sowie zwei neue und aktuelle Passbilder. Sie sollten diese bei einem Fotografen anfertigen lassen, denn es müssen verschiedene Kriterien eingehalten werden, denn ansonsten wird das Bild nicht abgenommen. Sie benötigen ein Passbild für den vorläufigen Personalausweis und eins für den neuen Ausweis.
- Die Beantragung nimmt nicht viel Zeit in Anspruch. Legen Sie Ihren alten Ausweis vor und geben Sie an, dass Sie sofort ein neues Dokument benötigen. Der Mitarbeiter darf diesen Wunsch nicht ablehnen.
Den vorläufigen Personalausweis sofort mitnehmen
- Ein vorläufiger Personalausweis wird nur ausgestellt, wenn Sie gleichzeitig ein neues Dokument beantragen und dieses auch bezahlen. Sie bekommen ihn sofort ausgehändigt. Er hat jedoch nur eine begrenzte Gültigkeit und wird bei Reisen ins nichteuropäische Ausland mitunter auch nicht akzeptiert.
- Sie können mit dem vorläufigen Personalausweis Ihre Bankgeschäfte erledigen, solange er gültig ist. Auch bei Polizeikontrollen oder beim Nachweis der Volljährigkeit, etwa beim Kauf von Tabakwaren oder Alkohol, ist er dem amtlichen Dokument gleichgestellt.
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